Die Übernahme einer palliativmedizinischen Praxis oder eines SAPV-Teamanteils (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung) stellt Interessenten vor besondere Herausforderungen: Die Versorgungsstrukturen in der Palliativmedizin unterscheiden sich erheblich von einer klassischen Facharztpraxis, und der Vertrauensaspekt gegenüber Patienten und Kooperationspartnern ist von zentraler Bedeutung.

Das Wichtigste in Kürze

  • SAPV-Teams arbeiten auf Basis von Verträgen nach § 132d SGB V mit den Krankenkassen, die nicht automatisch auf einen Nachfolger übergehen
  • Die Praxisbewertung in der Palliativmedizin ist komplex, da ein großer Teil der Versorgung netzwerkbasiert und nicht praxisgebunden ist
  • Der Goodwill palliativmedizinischer Strukturen liegt durch die hohe Personenbindung der Kooperationen oft unter dem anderer Fachrichtungen

Praxisübernahme speziell für Palliativmediziner

Palliativmedizinische Strukturen in der ambulanten Versorgung sind häufig als SAPV-Teams organisiert, die im Auftrag eines Trägers (z. B. Hospiz, Krankenhaus oder eigenständige GmbH) agieren. Eine "Praxisübernahme" im klassischen Sinne findet in der Palliativmedizin eher selten statt: Häufiger ist der Eintritt als weiterer Partner in ein bestehendes SAPV-Team oder die Übernahme der Teamleitung in einer bestehenden Struktur.

Wenn ein niedergelassener Palliativmediziner eine hausärztliche Praxis mit Palliativschwerpunkt übergibt, gelten die üblichen Bewertungsregeln für Arztpraxen. Allerdings ist der Goodwill durch die starke Personenbindung der Kooperationsbeziehungen (Pflegdienste, Hospize, Krankenhäuser) oft schwer auf den Nachfolger übertragbar. Kaufinteressenten sollten daher gezielt prüfen, inwieweit bestehende Netzwerkbeziehungen und SAPV-Verträge übertragen werden können.

Worauf Palliativmediziner besonders achten sollten

Bei der Übernahme eines SAPV-Teamanteils müssen die Verträge mit den Krankenkassen nach § 132d SGB V auf ihre Übertragbarkeit geprüft werden. Ärzteversichert empfiehlt, vor der Übernahme eine Due-Diligence-Prüfung der bestehenden Vertragsbeziehungen durchzuführen und dabei insbesondere die Kündigungsfristen und Qualitätsanforderungen der Kassenzulassung zu überprüfen.

Typische Fehler bei Palliativmedizinern

Ein häufiger Fehler ist die Überschätzung der Übertragbarkeit von Kooperationsbeziehungen, die oft an die Person des abgebenden Arztes geknüpft sind. Außerdem wird die emotionale Belastung des Übergangsprozesses für Patienten in palliativer Situation unterschätzt, was einen besonders sorgfältigen und frühzeitigen Übergabeprozess erfordert.

Fazit

Die Praxisübernahme in der Palliativmedizin erfordert besonders sensibles Vorgehen, klare vertragliche Regelungen und eine frühzeitige Einbindung aller Kooperationspartner. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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