Rechtsmediziner sind überwiegend an universitären Instituten und Kliniken tätig; eine eigenständige niedergelassene Praxis ist in der Rechtsmedizin die Ausnahme. Wenn eine rechtsmedizinische Praxis oder ein forensisches Institut zur Übernahme kommt, handelt es sich meist um Spezialeinrichtungen für Leichenschauen, Gutachten und toxikologische Analysen, deren Bewertung besondere Kenntnisse erfordert.
Das Wichtigste in Kürze
- Seltenheit des Übernahmemarktes: Rechtsmedizinische Praxen auf dem freien Markt sind extrem selten; Übernahmen erfolgen meist im Rahmen von Institutsreorganisationen oder beim Ausscheiden eines Sachverständigen aus dem Gerichtsgutachtenwesen.
- Zulassung als Sachverständiger: Der Wert einer rechtsmedizinischen Praxis hängt maßgeblich von der Sachverständigenzulassung und den bestehenden Auftragsbeziehungen zu Staatsanwaltschaften, Gerichten und Versicherungen ab.
- Laborausstattung als Kerninvestition: Toxikologische Laborgeräte (GC-MS, LC-MS/MS) haben Anschaffungskosten von 100.000 bis 400.000 EUR und müssen im Übernahmepreis bewertet werden.
Praxisübernahme speziell für Rechtsmediziner
Die Praxisübernahme in der Rechtsmedizin ist ein Nischenvorgang mit wenigen Parallelen zu anderen ärztlichen Fachrichtungen. Der Marktwert einer rechtsmedizinischen Praxis hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab: den Auftragsbeziehungen (Staatsanwaltschaften, Gerichte, Versicherungen), dem Laborbestand (toxikologische Analysegeräte) und dem Sachverständigen-Ruf des Inhabers. Letzterer ist häufig stark personengebunden und nur begrenzt übertragbar.
Für eine Praxis, die vorwiegend von gerichtlichen Aufträgen lebt, ist die Frage entscheidend, ob der Käufer als gerichtlich anerkannter Sachverständiger zugelassen werden kann. Die Zulassung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger in der Rechtsmedizin erfordert in Deutschland den Nachweis einer mehrjährigen Fachtätigkeit und wird von den Landesjustizbehörden vergeben; die Auftragsbeziehungen folgen der Person, nicht der Institution.
Worauf Rechtsmediziner besonders achten sollten
Rechtsmediziner, die eine Praxis übernehmen möchten, sollten vorab klären, ob und unter welchen Bedingungen die bestehenden Auftraggeber (Staatsanwaltschaften, Gerichte) bereit sind, Aufträge auf den Nachfolger zu übertragen. Ohne dieses Commitment ist der Goodwill-Anteil des Kaufpreises schwer rechtfertigbar. Außerdem ist die Laborausstattung auf Kalibrierungsstand und Akkreditierungsstatus zu prüfen; toxikologische Analysen müssen nach ISO 17025 akkreditiert sein, damit die Ergebnisse gerichtsverwertbar sind. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht für die Sachverständigentätigkeit explizit abzusichern; Gutachtenfehler in Strafverfahren können erhebliche Regressansprüche auslösen.
Typische Fehler bei Rechtsmedizinern
Ein häufiger Fehler ist die Überbewertung des Goodwills einer rechtsmedizinischen Praxis, deren Auftraggeber vom persönlichen Renommee des Vorgängers abhängen. Zweiter Fehler: das Unterschätzen der Akkreditierungskosten. Eine Neukalibrierung und Reakkreditierung des Laborbetriebs nach einem Inhaberwechsel kann 50.000 bis 100.000 EUR kosten und mehrere Monate dauern. Drittens vergessen manche Rechtsmediziner, dass die Weitergabe von sensiblen Daten (Obduktionsprotokolle, toxikologische Befunde) strengen Datenschutz- und Vertraulichkeitsregeln unterliegt, die bei der Übergabe besonders zu beachten sind.
Fazit
Die Praxisübernahme in der Rechtsmedizin ist ein spezialisierter Vorgang, der akkreditierungsrechtliche, sachverständigenrechtliche und haftungsrechtliche Prüfungen erfordert, bevor der Kauf abgeschlossen werden sollte. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Forensische Medizin
- BaFin – Versicherungsrecht Sachverständige
- GDV – Berufshaftpflicht Gutachter
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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