Die Praxisübernahme ist für Sportmediziner oft der effizientere Weg in die Niederlassung als eine Neugründung: Ein etablierter Patientenstamm mit Sportvereinskooperationen, funktionierenden Geräten und erfahrenem Personal ist schwer von Grund auf aufzubauen. Die sportmedizinische Praxis hat dabei einige Besonderheiten bei der Bewertung und Übernahme.
Das Wichtigste in Kürze
- Sportverbands-Kooperationen als Praxiswert: Verträge als Mannschaftsarzt oder offizieller Vereinsarzt sind ein wesentlicher Teil des Goodwills einer sportmedizinischen Praxis; ihre Übertragbarkeit auf den Käufer muss vor der Übernahme geprüft werden.
- Gerätewert: Leistungsdiagnostikgeräte (Laufband, Spiroergometrie, Laktatanalysegeräte) und Behandlungsgeräte (Stoßwelle, Kältekammer) haben einen erheblichen Substanzwert, der transparent bewertet werden muss.
- Kassensitz-Übernahme: Sportmediziner mit Allgemeinmedizin-Kassensitz übernehmen eine reguläre Hausarzt-Zulassung; solche mit Orthopädie-Kassensitz eine fachärztliche Zulassung. Die KV-Zulassung bestimmt die Abrechenbarkeit aller Leistungen.
Praxisübernahme speziell für Sportmediziner
Eine sportmedizinische Praxis zur Übernahme ist auf dem Markt selten, weil das Fach eine Nische darstellt: Nur ein Bruchteil der niedergelassenen Ärzte hat die Sportmedizin-Zusatzbezeichnung und eine darauf ausgerichtete Praxis. Wenn eine solche Praxis zur Abgabe kommt, ist die Nachfrage unter qualifizierten Interessenten oft groß, was die Kaufpreise treibt. Der Kaufpreis einer sportmedizinischen Praxis setzt sich zusammen aus Substanzwert (Geräte, Einrichtung: 50.000 bis 200.000 EUR), Patientenstamm-Goodwill und Kooperationswert (Sportverbands-Verträge).
Besonders zu prüfen ist die Personalstruktur: Sportmedizinische Praxen beschäftigen oft Sporttherapeuten, Physiotherapeuten oder Trainingswissenschaftler, deren Arbeitsverträge auf den Käufer übergehen. Das ist ein Vorteil (Kompetenztransfer), aber auch eine Verpflichtung (laufende Personalkosten). Eine Due-Diligence-Prüfung der Arbeitsverträge, der Miet- und Leasingverpflichtungen sowie der offenen Verbindlichkeiten ist unerlässlich.
Worauf Sportmediziner besonders achten sollten
Sportmediziner, die eine Praxis übernehmen, sollten die Sportverbands-Verträge bereits vor dem Kauf mit den jeweiligen Vereinen kommunizieren und sicherstellen, dass die Zusammenarbeit mit dem Nachfolger fortgesetzt wird. Ein Mannschaftsarzt-Vertrag mit einem Fußball-Bundesligisten beispielsweise ist für den Praxiswert erheblich und sollte im Kaufvertrag als gesonderte Bedingung geführt werden. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflichtversicherung bereits zum Übergabedatum zu aktivieren, damit Altlasten aus der Vorgänger-Arztzeit klar von der neuen Tätigkeit abgegrenzt sind.
Typische Fehler bei Sportmedizinern
Ein häufiger Fehler ist die Nichtprüfung der Geräte auf Funktionstüchtigkeit und aktuelle Kalibrierung; ein Laufband, das nicht kalibriert ist, liefert keine verwertbaren Leistungsdiagnostik-Ergebnisse. Zweiter Fehler: das Übernehmen einer Praxis ohne schriftliche Übergangsfrist mit dem Vorgänger. Ein 6- bis 12-monatiger Mitarbeitsvertrag des Vorgängers sichert den Wissenstransfer und die Patientenbindung. Drittens vernachlässigen manche Übernehmer die steuerliche Analyse des Kaufpreises; ein zu hoher Kaufpreis führt zu hohen Abschreibungslasten, die die Anfangsliquidität belasten.
Fazit
Die Praxisübernahme ist für Sportmediziner die effizienteste Niederlassungsform, wenn Sportverbands-Kooperationen und Gerätesubstanz korrekt bewertet, vertraglich gesichert und durch eine klare Übergangsstrategie gestützt werden. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Praxisübernahme und Zulassung
- Bundesfinanzministerium – Praxisübernahme steuerlich
- GDV – Berufshaftpflicht und Nachhaftung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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