Die Übernahme einer bestehenden unfallchirurgischen Praxis bietet gegenüber der Neugründung entscheidende Vorteile: ein vorhandener Patientenstamm, laufende D-Arzt-Zulassung und eingespielte Teamstrukturen. Gleichzeitig bringt das Tätigkeitsfeld der Unfallchirurgie spezifische Bewertungsmaßstäbe und Übernahmerisiken mit sich, die Kaufinteressenten kennen müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die D-Arzt-Zulassung (Durchgangsarzt) ist personengebunden und muss vom Käufer neu beantragt werden; sie kann nicht übertragen werden und erfordert eigene Strukturnachweise.
- Unfallchirurgische Praxen mit D-Arzt-Zulassung erzielen deutlich höhere Umsätze (oft 30 bis 50 Prozent mehr als ohne) und werden entsprechend höher bewertet.
- Geräteinvestitionen für OP-Ausstattung, Röntgen und arthroskopische Instrumente können den Kaufpreis erheblich beeinflussen.
Praxisübernahme speziell für Unfallchirurgen
Der Praxiswert einer unfallchirurgischen Praxis mit D-Arzt-Zulassung setzt sich aus dem ideellen Wert (Patientenstamm, Kassensitz, Ruf) und dem materiellen Wert (Geräte, Ausstattung) zusammen. Da die D-Arzt-Zulassung nicht übertragbar ist, fließt ihr Wert indirekt in den Umsatzmultiplikator ein: Eine Praxis, deren Umsatz zu 40 Prozent aus BG-Behandlungen stammt, wird mit einem höheren Multiplikator bewertet, da dieser Erlösstrom für qualifizierte Käufer verlässlich reproduzierbar ist.
Kaufpreise für gut laufende unfallchirurgische Praxen liegen typischerweise bei 1,0 bis 1,5-fachem Jahresumsatz zuzüglich des Substanzwerts der Geräte. Bei einem Jahresumsatz von 600.000 EUR ergibt sich damit ein Kaufpreis von 700.000 bis 1,0 Millionen EUR, den der Käufer in der Regel über eine Bankfinanzierung mit 10 bis 15 Jahren Laufzeit abdeckt.
Worauf Unfallchirurgen besonders achten sollten
Vor der Praxisübernahme sollte ein unabhängiges Wertgutachten nach der KBV-Bewertungsmethodik eingeholt werden. Entscheidend ist dabei die Prüfung, ob die aktuelle D-Arzt-Zulassung auf den eigenen Namen übertragbar ist oder ob eine Neubewerbung bei der Berufsgenossenschaft erforderlich wird. Da die Neubewerbung Strukturnachweise über OP-Kapazitäten, Röntgenanlage und Verfügbarkeit erfordert, sollte die Praxisräumlichkeit aus diesem Blickwinkel geprüft werden. Ärzteversichert empfiehlt, das Finanzierungskonzept mit einer Praxisausfallversicherung zu kombinieren, die bei Berufsunfähigkeit des Übernehmers die Kreditraten absichert.
Typische Fehler bei Unfallchirurgen
Ein verbreiteter Fehler ist die Übernahme einer Praxis, ohne die Altersstruktur der Überweiser zu prüfen: Wenn der abgebende Arzt seine Patienten über jahrelange persönliche Beziehungen zu bestimmten Unfallkliniken gebunden hat, kann ein Rückgang der BG-Überweisungen nach dem Inhaberwechsel erheblich sein. Ein zweiter Fehler betrifft die Geräteübernahme ohne technische Inspektion: Röntgenanlagen und arthroskopische Türme haben klare Wartungsintervalle; veraltete Geräte mit bald fälligen Generalrevisionen verteuern die Übernahme unerwartet.
Fazit
Die Praxisübernahme in der Unfallchirurgie ist eine komplexe unternehmerische Entscheidung, die neben dem Kaufpreis auch die langfristige Planbarkeit der D-Arzt-Einnahmen und die Finanzierungslast berücksichtigen muss. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Praxisübernahme und Bewertung
- Bundesärztekammer – Niederlassung
- GDV – Praxisversicherungen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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