Die Praxisübernahme ist in der Zahnmedizin der häufigste Weg in die Selbstständigkeit: Rund 70 Prozent aller zahnärztlichen Niederlassungen erfolgen als Übernahme einer bestehenden Praxis. Der Kaufpreis einer Zahnarztpraxis hängt stark vom Patientenstamm, der Ausstattung und der Lage ab; eine fundierte Due Diligence ist unabdingbar.
Das Wichtigste in Kürze
- Kaufpreiskorridore Zahnarztpraxis: Eine etablierte Einzelpraxis mit 700 bis 1.000 aktiven Patienten und einem Jahresumsatz von 400.000 bis 700.000 EUR wird üblicherweise mit einem Gesamtkaufpreis von 150.000 bis 350.000 EUR bewertet; dieser setzt sich aus Goodwill (immaterieller Wert) und Substanzwert (Geräte, Einrichtung) zusammen.
- Kassenzulassung und KZV: Der Zulassungsstatus zur gesetzlichen Krankenversicherung ist integraler Bestandteil der Praxisübernahme; der Nachfolger muss die Kassenzulassung über die zuständige KZV beantragen, was in der Regel reibungslos verläuft, aber einen Vorlauf von drei bis sechs Monaten benötigt.
- Digitalisierungsgrad der Praxis: Moderne DVT-Geräte, digitale Abdrucklösungen (CAD/CAM) und Praxismanagementsoftware steigern den Substanzwert erheblich; ältere analoge Ausstattung erfordert nach der Übernahme Investitionen von 80.000 bis 200.000 EUR.
Praxisübernahme speziell für Zahnärzte
Zahnärzte, die eine Praxis übernehmen, stehen vor einer komplexen Verhandlungssituation: Der Verkäufer hat ein emotionales Verhältnis zu seiner Praxis und schätzt den Goodwill oft höher ein als der Markt. Eine neutrale Praxisbewertung nach dem modifizierten Ertragswertverfahren (Umsatzmultiplikator 0,4 bis 0,7 auf den Nettoumsatz der letzten drei Jahre zuzüglich Substanzwert) schafft eine objektive Verhandlungsgrundlage.
Konkret: Eine Zahnarztpraxis mit einem durchschnittlichen Nettoumsatz von 550.000 EUR der letzten drei Jahre ergibt bei einem Goodwill-Multiplikator von 0,5 einen immateriellen Wert von 275.000 EUR; zuzüglich eines Substanzwerts der Geräte und Einrichtung von 60.000 EUR ergibt sich ein Gesamtkaufpreis von 335.000 EUR. Dieser Betrag muss über Bankdarlehen finanziert werden; zahnärztliche Praxisfinanzierungen werden von Spezialbanken (Deutsche Apotheker- und Ärztebank, Apobank, Volksbanken) mit bis zu 100 Prozent Fremdkapital und tilgungsfreien Anlaufjahren angeboten.
Worauf Zahnärzte besonders achten sollten
Zahnärzte sollten vor der Übernahme den aktuellen Wartungszustand der Behandlungseinheiten und Sterilisationsgeräte prüfen: Eine Behandlungseinheit mit 15 Jahren Betriebszeit hat erhöhten Reparaturbedarf; die Kosten einer Neuanschaffung von 20.000 bis 35.000 EUR sind in die Kaufpreisverhandlung einzurechnen. Außerdem sind die Personalverträge sorgfältig zu prüfen: Zahnarzthelferinnen und Dental-Hygieniker mit langfristigen Anstellungsverhältnissen sind ein Wert (Kontinuität für Patienten), aber auch eine Verpflichtung (Unkündbarkeitsstatus, Urlaubsrückstellungen). Ärzteversichert empfiehlt, unmittelbar nach der Übernahme die Berufshaftpflicht auf die neue Praxissituation anzupassen und eine separate Praxisinhaltsversicherung für die übernommene Ausstattung abzuschließen.
Typische Fehler bei Zahnärzten
Ein häufiger Fehler ist das Übernehmen einer Praxis ohne Übergangsphase: Wenn der Vorgänger die Praxis sofort verlässt, wandern bis zu 30 Prozent der Patienten ab; eine gemeinsame Einführungsphase von drei bis sechs Monaten erhöht die Patientenbindung. Zweiter Fehler: keine unabhängige Bewertung der Gerätesituation. Verkäufer stellen ältere Geräte als "voll funktionstüchtig" dar; ein unabhängiger Sachverständiger sollte Behandlungseinheiten, Röntgenanlage und Sterilisationstechnik prüfen. Drittens unterschätzen viele Zahnärzte die Liquiditätsanforderungen nach der Übernahme: Neben dem Kaufpreis sind in den ersten zwölf Monaten Betriebskosten von 30.000 bis 60.000 EUR vorzufinanzieren, die noch nicht durch Umsätze gedeckt sind.
Fazit
Die Praxisübernahme für Zahnärzte erfordert eine fundierte Kaufpreisbewertung, eine gründliche Due Diligence der Praxissubstanz und Personalstruktur sowie eine vorausschauende Finanzierungsplanung, um die Übernahme wirtschaftlich erfolgreich zu gestalten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung – Niederlassung und Zulassung
- Bundeszahnärztekammer – Praxisübernahme
- Deutsche Apotheker- und Ärztebank – Praxisfinanzierung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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