Privatliquidation ist für Allgemeinmediziner ein zunehmend relevantes Einkommensfeld. Während das GKV-Honorar oft unter dem Niveau liegt, das eine wirtschaftlich prosperierende Praxis erfordert, bietet die privatärztliche Abrechnung gegenüber Privatpatienten und bei IGeL-Leistungen erhebliche Zusatzerträge.
Das Wichtigste in Kürze
- Allgemeinmediziner rechnen Leistungen an Privatpatienten und Beihilfeberechtigte nach der GOÄ ab; der Multiplikator liegt in der Regel beim 2,3-fachen Satz.
- Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) wie Gesundheitschecks, Reisemedizin oder Sportmedizin-Checks sind privatärztlich abzurechnen und steigern den Praxisumsatz.
- Eine klare schriftliche Vereinbarung vor Erbringung von IGeL ist zwingend erforderlich (GOÄ § 2, § 18).
Privatliquidation speziell für Allgemeinmediziner
Allgemeinmediziner haben mit einem hohen Kassenpatientenanteil oft das Gefühl, das Potenzial der Privatliquidation nicht voll auszuschöpfen. Dabei bietet gerade die Hausarztpraxis ideale Bedingungen für ein breites IGeL-Angebot: Patienten vertrauen ihrem Hausarzt und nehmen ergänzende Leistungen gerne in Anspruch, wenn sie transparent kommuniziert werden.
Typische IGeL-Leistungen in der Allgemeinmedizin, die privat abgerechnet werden können: großer Gesundheits-Check-up (über den GKV-Check hinaus), Langzeit-EKG als Screening-Untersuchung ohne GKV-Indikation, Reiseimpfberatung und Reisemedizin, Sportärztliche Untersuchungen, PSA-Screening bei Männern und Abklärung vegetativer Beschwerden mit Laborerweiterungen. Der Jahresumsatz einer gut aufgestellten Allgemeinpraxis mit aktivem IGeL-Angebot kann durch diese Leistungen um 20.000 bis 50.000 Euro steigen.
Worauf Allgemeinmediziner besonders achten sollten
Allgemeinmediziner müssen bei der IGeL-Abrechnung die Informations- und Dokumentationspflichten nach GOÄ § 2 und § 18 strikt einhalten. Der Patient muss vor Erbringung der Leistung schriftlich über die Kosten informiert werden und schriftlich einwilligen. Ärzteversichert empfiehlt, standardisierte IGeL-Vereinbarungsformulare zu verwenden, die in den gängigen Praxisverwaltungssystemen integriert sind, und diese Dokumente mindestens 10 Jahre lang aufzubewahren.
Typische Fehler bei Allgemeinmedizinern
Ein häufiger Fehler ist das Abrechnen von Leistungen als IGeL, die eigentlich GKV-pflichtig sind. Eine Sehtest-Durchführung im Rahmen eines Fahrauglichkeits-Zeugnisses ist privatärztlich; eine Sehtest-Durchführung im Rahmen der GKV-Vorsorge hingegen nicht. Die Grenzen sind fließend und erfordern kontinuierliche Kenntnis der aktuellen GKV-Leistungskataloge.
Fazit
Die gezielte Einführung von IGeL-Leistungen und korrekte GOÄ-Abrechnung eröffnen Allgemeinmedizinern erhebliche Einkommenspotenziale, die bei korrekter Umsetzung rechtssicher und profitabel sind. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – GOÄ und Liquidationshinweise
- KBV – IGeL und Privatleistungen
- GKV-Spitzenverband – IGeL-Monitor
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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