Anästhesisten mit eigener Liquidationsberechtigung oder als freiberufliche Belegärzte rechnen ihre Leistungen nach der GOÄ ab. Der anästhesiologische Anteil am privatärztlichen Honorar ist bei operativen Eingriffen erheblich und kann durch die korrekte Auswahl der GOÄ-Ziffern und den richtigen Steigerungsfaktor optimiert werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Anästhesiologische Leistungen werden nach GOÄ-Abschnitt M (Anästhesieleistungen) abgerechnet; der Schwellenwert für ambulante Eingriffe liegt bei Faktor 2,3, für stationäre mit besonderer Schwierigkeit bei 3,5
  • Die Zeitgebühr nach GOÄ Nummer 462 und 463 (Anästhesie je angefangene halbe Stunde) ist die mengenmäßig bedeutsamste Abrechnungsposition und wird bei langen Operationen sehr relevant
  • Private Liquidationseinnahmen liegen für Anästhesisten häufig zwischen 3.000 und 8.000 EUR monatlich, abhängig von der Anzahl der privatärztlich betreuten Eingriffe

Privatliquidation speziell für Anästhesisten

GOÄ-Abschnitt M umfasst die Nummern 450 bis 470 für Anästhesieleistungen. Für eine Allgemeinnarkose bei einer elektiven Leistenhernie-Operation nach GOÄ 462 (je halbe Stunde) ergibt sich bei einer Operationsdauer von 90 Minuten mit drei abrechenbaren Einheiten à 56 EUR (Einfachsatz) eine Honorargrundlage von 168 EUR; beim 2,3-fachen Steigerungsfaktor beträgt das Honorar 386 EUR. Die Prämedikationsleistung nach GOÄ 1 (Beratung) und der Aufwachraum nach GOÄ 473 kommen hinzu.

Für komplexere Eingriffe wie mehrstündige Tumoroperationen oder kardiochirurgische Eingriffe steigt das GOÄ-Honorar entsprechend. Anästhesisten, die regelmäßig bei Privatpatienten tätig sind, sollten eine GOÄ-Abrechnungssoftware einsetzen, die automatisch die korrekte Zeiterfassung und die zulässigen Steigerungsfaktoren berücksichtigt.

Worauf Anästhesisten besonders achten sollten

Anästhesisten sollten die Steigerungsfaktoren im Analoggespräch sorgfältig begründen: Für überdurchschnittliche Schwierigkeit, etwa bei Patienten mit deutlicher Adipositas oder anerkannter Atemwegsanatomie-Problematik, kann der Faktor 3,5 gerechtfertigt sein; die Begründung muss in der Rechnung oder der Krankenakte dokumentiert sein. Ärzteversichert empfiehlt, die Liquidationsabrechnungen regelmäßig durch einen GOÄ-Experten prüfen zu lassen, da fehlerhafte Abrechnungen zu Rückforderungen der PKV und im Wiederholungsfall zu Strafanzeigen wegen Abrechnungsbetrugs führen können.

Typische Fehler bei Anästhesisten

Ein häufiger Fehler ist die fehlende Zeitdokumentation: Wer die genaue Narkosedauer nicht minutengenau dokumentiert, kann die zeitabhängigen Ziffern 462/463 nicht korrekt berechnen. Die Zeiten müssen aus dem Narkoseprotokoll eindeutig hervorgehen. Ein weiterer Fehler ist die Nichtabrechnung der Prämedikationsleistungen: Das Prämedikationsgespräch nach GOÄ 1, die körperliche Untersuchung nach GOÄ 5 und die Überprüfung des Anästhesiegeräts sind separat abrechenbare Leistungen, die in der Praxis häufig vergessen werden.

Fazit

Die Privatliquidation für Anästhesisten bietet erhebliche Einnahmepotenziale, erfordert aber eine genaue Zeitdokumentation und GOÄ-Kenntnisse für die korrekte Zuordnung von Ziffern und Steigerungsfaktoren. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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