Internisten liquidieren gegenüber Privatpatienten ein breites Spektrum von Beratungsleistungen, apparativen Untersuchungen und spezialisierten Prozeduren. Das Ertragspotenzial der Privatliquidation ist in der Inneren Medizin besonders hoch, weil die Patienten häufig gut versichert sind und mehrere Untersuchungen im Quartal wahrnehmen. Wer die GOÄ systematisch ausschöpft, kann den Praxisertrag um 20 bis 35 Prozent steigern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Internisten sollten die GOÄ-Abschnitte B (Grundleistungen), C (Spezialleistungen) und E (Physikalisch-medizinische Leistungen) für die Privatliquidation beherrschen.
  • Der 2,3-fache Satz ist der Regelfall bei überdurchschnittlichem Aufwand; die Begründung muss schriftlich auf der Rechnung erfolgen, wenn der 2,3-fache Satz überschritten wird.
  • Apparative internistische Leistungen wie Langzeit-EKG (GOÄ Nr. 659 ff.), Echokardiografie (GOÄ Nr. 422 ff.) und Gastroskopie (GOÄ Nr. 686) sind besonders ertragreich.

Privatliquidation speziell für Internisten

Die Beratungsleistung (GOÄ Nr. 1: 10,72 Euro einfach, 24,66 Euro beim 2,3-fachen Satz) bildet das Fundament jeder internistischen Privatrechnung. Darüber hinaus sind apparative Leistungen wie die Echokardiografie (Nr. 422: 46,62 Euro beim 1,8-fachen Satz, plus Zuschlag für Duplexverfahren Nr. 423) und die transthorakale Echokardiografie mit Farbdoppler für Privatpatienten mit ca. 100 Euro je Untersuchung vergütbar. Für Endoskopien (Gastroskopie Nr. 686: beim 1,8-fachen Satz ca. 120 Euro, Koloskopie Nr. 687: ca. 160 Euro) bieten sich darüber hinaus Zuschläge für Polypenentfernung und Biopsie an.

Internisten mit Schwerpunkt Kardiologie liquidieren zusätzlich Langzeit-EKG (Nr. 659: ca. 34 Euro beim 1,8-fachen Satz, Nr. 661: Auswertung ca. 27 Euro) sowie Spiroergometrie (Nr. 606: ca. 55 Euro beim 1,8-fachen Satz). Besonders lukrativ ist die Abrechnung von Check-up-Untersuchungen für Privatpatienten, bei denen ein umfangreiches Paket aus Labor, Untersuchung, EKG, Sonografie und Beratung aufgestellt werden kann, das bei 400 bis 800 Euro liegt.

Worauf Internisten besonders achten sollten

Bei der Erstellung von Privatabrechnungen für Kassenpatienten (IGeL-Leistungen) sind die Regelungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu beachten: Leistungen, die im GKV-Kontext erbracht werden können, dürfen nicht als Privat-IGeL berechnet werden. Ärzteversichert empfiehlt Internisten, eine klare Trennung zwischen GKV-Leistungen, IGeL-Leistungen und Privatliquidation zu etablieren und die Patienteninformation entsprechend zu gestalten.

Außerdem sollten Internisten die Abrechnungsoptionen für Check-up-Pakete und Executive-Health-Angebote (für Führungskräfte, Unternehmer) ausschöpfen. Diese Patientengruppe ist bereit, für umfassende Vorsorgeuntersuchungen zu zahlen, und schätzt einen strukturierten Ablauf mit sofortiger Befundbesprechung.

Typische Fehler bei Internisten

Häufig werden Auslagen für Kontrastmittel, Einmalzubehör und Laborsubstrate (nach § 10 GOÄ erstattungsfähig) nicht separat in Rechnung gestellt. Ein weiterer Fehler ist das Vergessen von Zuschlägen für außerhalb der Sprechstundenzeiten durchgeführte Untersuchungen (z. B. Notfall-Gastroskopie am Wochenende). Schließlich wird die regelmäßige Schulung des Praxispersonals in der Privatrechnung vernachlässigt, was zu Fehlern bei der Rechnungsstellung führt.

Fazit

Eine vollständige und systematische Privatliquidation kann in einer internistischen Praxis einen erheblichen Beitrag zum Gesamtumsatz leisten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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