Kardiologen haben durch ihr umfangreiches diagnostisches Leistungsspektrum (Echokardiografie, Stressechokardiografie, Belastungs-EKG, Langzeit-EKG) erhebliche Möglichkeiten zur Privatliquidation, die über die GOÄ deutlich höhere Erlöse als die GKV-Vergütung nach EBM generieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Kardiologische GOÄ-Leistungen wie die Farbdoppler-Echokardiografie (GOÄ 423, 424) oder die Stressechokardiografie (GOÄ 406, 422, 424) sind besonders erlösrelevant; beim 2,3fachen Satz erzielen sie 80 bis 200 Euro pro Untersuchung.
- Chefärzte der Kardiologie mit Herzkatheterlabor haben durch das Liquidationsrecht für interventionelle kardiologische Eingriffe erhebliche Privaterlöse.
- IGeL-Leistungen wie die erweiterte Herz-Gefäß-Vorsorge für Selbstzahler bieten Privatpraxen oder gemischt tätige Kardiologen ein attraktives Erlöselement.
Privatliquidation speziell für Kardiologen
Die kardiologische Privatliquidation ist für niedergelassene Kardiologen besonders relevant, weil die GOÄ-Vergütung kardiologischer Diagnostik in vielen Fällen deutlich über der EBM-Vergütung liegt. Ein Privatpatient, der eine vollständige kardiologische Untersuchung erhält (körperliche Untersuchung, Ruhe-EKG, Echokardiografie, Belastungs-EKG), kann nach GOÄ beim 2,3fachen Satz mit 300 bis 500 Euro liquidiert werden; die entsprechende GKV-Vergütung liegt je nach KV-Region bei 80 bis 150 Euro.
Für Chefärzte kardiologischer Abteilungen mit Herzkatheterlabor ist die interventionelle Kardiologie das größte Privatliquidationsfeld: Eine Koronarangiografie oder eine Ballondilatation (PTCA) kann nach GOÄ mit Steigerungsfaktor 2,3 Erlöse von 600 bis 1.500 Euro erzielen. Hinzu kommen Zuschläge für besondere Aufwendungen, Anästhesiekonsil und die stationäre Pflege. Die Gesamterlöse aus privatärztlichen kardiologischen Interventionen können monatlich 20.000 bis 60.000 Euro für einen interventionell tätigen Chefarzt betragen.
Worauf Kardiologen besonders achten sollten
Bei der Privatliquidation ist die korrekte Kodierung der echokardiografischen Leistungen besonders wichtig: Die GOÄ unterscheidet zwischen eindimensionaler Echokardiografie (M-Mode, GOÄ 422), zweidimensionaler Echokardiografie (GOÄ 423) und Farbdoppler (GOÄ 424); jede Komponente ist eigenständig berechenbar, aber nicht beliebig kombinierbar. Ärzteversichert empfiehlt, die GOÄ-Kodierung regelmäßig zu schulen und die aktuellen Abrechnungskommentare der Bundesärztekammer zu berücksichtigen.
Typische Fehler bei Kardiologen
Ein häufiger Fehler ist die pauschalierte Abrechnung kardiologischer Untersuchungen ohne Aufschlüsselung der einzelnen Komponenten. Wer eine Echokardiografie als Gesamtpauschale abrechnet, verliert Erlöse, die durch korrekte Einzelpositionsabrechnung erzielt werden könnten. Ein weiterer Fehler ist die fehlende Patienteninformation über die GOÄ-Liquidation: Wenn Privatpatienten nicht vorab über die voraussichtlichen Kosten informiert werden, führt dies zu Beschwerden und in Einzelfällen zu Kürzungen durch die Beihilfe oder die PKV.
Fazit
Kardiologen mit vollständiger GOÄ-Kenntnis und korrekter Positionsabrechnung erschließen erhebliche Privatliquidationspotenziale, die das Praxiseinkommen deutlich über die GKV-Vergütung hinaus anheben. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – GOÄ
- GDV – Berufshaftpflicht
- Gesetze im Internet – GOÄ
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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