Die Privatliquidation in der Pädiatrie bietet Kinderärzten die Möglichkeit, über das GKV-Honorar hinaus Einnahmen zu erzielen. Allerdings sind die Möglichkeiten begrenzt: Das pädiatrische IGeL-Spektrum ist schmaler als in einigen anderen Fachgebieten, und die Eltern der Patienten zeigen unterschiedliche Zahlungsbereitschaft.

Das Wichtigste in Kürze

  • IGeL mit hoher Eltern-Akzeptanz: Reisemedizinische Beratungen, Sporttauglichkeitsuntersuchungen für Schulsport und ergänzende Entwicklungsdiagnostik haben in Pädiatriepraxen eine hohe Nachfrage.
  • GOÄ-Abrechnung bei Privatpatienten korrekt ansetzen: Privatärztliche Leistungen werden nach GOÄ abgerechnet; der korrekte Steigerungssatz und die richtige Ziffernwahl sind für eine vollständige Liquidation entscheidend.
  • Transparenz bei IGeL-Angebot Pflicht: Eltern müssen vor Erbringung privatärztlicher Leistungen über Kosten informiert werden; eine schriftliche Vereinbarung ist Pflicht.

Privatliquidation speziell für Kinderärzte

Kinderärzte haben im Vergleich zu apparativemedizinischen Fachgruppen ein schmaleres Privatleistungsspektrum, aber einige sehr nachgefragte Angebote: Die erweiterte Entwicklungsdiagnostik über GKV-Standard hinaus (zum Beispiel Feinmotorik-Tests, Sprachentwicklungsdiagnostik), Reisemedizinische Impfberatungen, Schuluntersuchungen und Sporteignungsatteste sind GOÄ-abrechenbar und werden von PKV-Eltern gerne in Anspruch genommen.

Bei PKV-Patienten bietet die GOÄ Spielraum: Der 2,3-fache Satz gilt als Regelsteigerung; bei besonderem Aufwand (komplexe Frühgeborenendiagnostik, umfangreiche Entwicklungsbeurteilung) kann bis zum 3,5-fachen Satz abgerechnet werden, wenn dies begründet ist. Viele Kinderärzte schöpfen diese Möglichkeiten nicht vollständig aus.

Worauf Kinderärzte besonders achten sollten

Kinderärzte müssen bei IGeL-Leistungen die GKV-Ausschlüsse kennen: Wenn eine Leistung von der GKV übernommen wird (zum Beispiel die U-Untersuchungen), kann sie nicht parallel privat berechnet werden. Die korrekte Abgrenzung zwischen GKV-Leistungen und IGeL ist Pflicht.

Ärzteversichert empfiehlt, eine Rechtsschutzversicherung mit Honorarrechtsschutz abzuschließen, die Streitigkeiten über GOÄ-Rechnungen mit PKV-Versicherungen oder Patienten abdeckt. Solche Auseinandersetzungen können bei komplizierten Fällen mehrere tausend Euro kosten.

Typische Fehler bei Kinderärzten

Ein häufiger Fehler ist das Vergessen der schriftlichen Kostendarlegung vor IGeL-Leistungen. Wer eine Entwicklungsuntersuchung über GKV-Standard hinaus ohne vorherige Information über Kosten durchführt, hat keinen rechtlich durchsetzbaren Zahlungsanspruch.

Ein weiterer Fehler ist das Nicht-Anbieten von Reisemedizin. Viele Kinderarztpraxen verzichten auf Reiseimpfberatungen, obwohl diese wirtschaftlich attraktiv sind: Eine Impfberatung mit mehreren Impfungen kann 100 bis 200 EUR netto einbringen, bei einem Beratungsaufwand von 20 bis 30 Minuten.

Fazit

Die Privatliquidation für Kinderärzte erfordert ein klares IGeL-Konzept, korrekte GOÄ-Kenntnisse und transparente Patientenkommunikation. Wer diese Grundlagen beherrscht, erschließt eine sinnvolle Ergänzung zum Kassenhonorarniveau. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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