Die Privatliquidation in der Pädiatrie bietet Kinderärzten die Möglichkeit, über das GKV-Honorar hinaus Einnahmen zu erzielen. Allerdings sind die Möglichkeiten begrenzt: Das pädiatrische IGeL-Spektrum ist schmaler als in einigen anderen Fachgebieten, und die Eltern der Patienten zeigen unterschiedliche Zahlungsbereitschaft.
Das Wichtigste in Kürze
- IGeL mit hoher Eltern-Akzeptanz: Reisemedizinische Beratungen, Sporttauglichkeitsuntersuchungen für Schulsport und ergänzende Entwicklungsdiagnostik haben in Pädiatriepraxen eine hohe Nachfrage.
- GOÄ-Abrechnung bei Privatpatienten korrekt ansetzen: Privatärztliche Leistungen werden nach GOÄ abgerechnet; der korrekte Steigerungssatz und die richtige Ziffernwahl sind für eine vollständige Liquidation entscheidend.
- Transparenz bei IGeL-Angebot Pflicht: Eltern müssen vor Erbringung privatärztlicher Leistungen über Kosten informiert werden; eine schriftliche Vereinbarung ist Pflicht.
Privatliquidation speziell für Kinderärzte
Kinderärzte haben im Vergleich zu apparativemedizinischen Fachgruppen ein schmaleres Privatleistungsspektrum, aber einige sehr nachgefragte Angebote: Die erweiterte Entwicklungsdiagnostik über GKV-Standard hinaus (zum Beispiel Feinmotorik-Tests, Sprachentwicklungsdiagnostik), Reisemedizinische Impfberatungen, Schuluntersuchungen und Sporteignungsatteste sind GOÄ-abrechenbar und werden von PKV-Eltern gerne in Anspruch genommen.
Bei PKV-Patienten bietet die GOÄ Spielraum: Der 2,3-fache Satz gilt als Regelsteigerung; bei besonderem Aufwand (komplexe Frühgeborenendiagnostik, umfangreiche Entwicklungsbeurteilung) kann bis zum 3,5-fachen Satz abgerechnet werden, wenn dies begründet ist. Viele Kinderärzte schöpfen diese Möglichkeiten nicht vollständig aus.
Worauf Kinderärzte besonders achten sollten
Kinderärzte müssen bei IGeL-Leistungen die GKV-Ausschlüsse kennen: Wenn eine Leistung von der GKV übernommen wird (zum Beispiel die U-Untersuchungen), kann sie nicht parallel privat berechnet werden. Die korrekte Abgrenzung zwischen GKV-Leistungen und IGeL ist Pflicht.
Ärzteversichert empfiehlt, eine Rechtsschutzversicherung mit Honorarrechtsschutz abzuschließen, die Streitigkeiten über GOÄ-Rechnungen mit PKV-Versicherungen oder Patienten abdeckt. Solche Auseinandersetzungen können bei komplizierten Fällen mehrere tausend Euro kosten.
Typische Fehler bei Kinderärzten
Ein häufiger Fehler ist das Vergessen der schriftlichen Kostendarlegung vor IGeL-Leistungen. Wer eine Entwicklungsuntersuchung über GKV-Standard hinaus ohne vorherige Information über Kosten durchführt, hat keinen rechtlich durchsetzbaren Zahlungsanspruch.
Ein weiterer Fehler ist das Nicht-Anbieten von Reisemedizin. Viele Kinderarztpraxen verzichten auf Reiseimpfberatungen, obwohl diese wirtschaftlich attraktiv sind: Eine Impfberatung mit mehreren Impfungen kann 100 bis 200 EUR netto einbringen, bei einem Beratungsaufwand von 20 bis 30 Minuten.
Fazit
Die Privatliquidation für Kinderärzte erfordert ein klares IGeL-Konzept, korrekte GOÄ-Kenntnisse und transparente Patientenkommunikation. Wer diese Grundlagen beherrscht, erschließt eine sinnvolle Ergänzung zum Kassenhonorarniveau. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – GOÄ und Liquidation
- GKV-Spitzenverband – IGeL-Regelungen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – EBM und Privatleistungen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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