Niedergelassene Neurologen haben erhebliche Möglichkeiten zur Privatliquidation jenseits des GKV-Kassensystems: Gutachten für Rentenversicherungsträger, Stressbewertungen für Gerichte, EMG-Zusatzuntersuchungen und neuropsychologische Testungen sind Bereiche, die häufig über GOÄ abzurechnen sind oder gar nicht kassenpflichtig sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Neurologen können Schlafstudien, neuropsychologische Testungen und EMG-Spezialuntersuchungen als privatärztliche Leistungen (IGeL) anbieten und nach GOÄ abrechnen.
  • Gutachten für Rentenversicherungsträger, Gerichte und Versicherungen werden nach JVEG oder GOÄ vergütet und sind für Neurologen eine relevante Erlösquelle.
  • Chemodenervierungen (Botulinum-Toxin-Injektionen) bei Spastik, Dystonie und Hyperhidrose sind nach GOÄ abrechenbar und können erhebliche privatärztliche Einnahmen generieren.

Privatliquidation speziell für Neurologen

Neurologen in der Niederlassung haben im Vergleich zu einigen anderen Fachrichtungen ein breites GOÄ-Abrechnungsspektrum: Die Ableitung und Befundung eines EEG (GOÄ-Ziffern 827, 828, 829) kann je nach Indikation und Befundtiefe 80 bis 200 EUR je Untersuchung einbringen. Elektrophysiologische Untersuchungen (EMG, NLG) werden nach GOÄ Kapitel G berechnet und sind bei Privatpatienten in voller Höhe liquidierbar.

Besonders lukrativ sind Botulinum-Toxin-Behandlungen: Eine Injektionssitzung zur Behandlung von zervikaler Dystonie kostet den Patienten 200 bis 400 EUR; wer pro Woche 5 bis 8 solcher Behandlungen durchführt, generiert allein damit ein monatliches Zusatzeinkommen von 4.000 bis 12.000 EUR.

Worauf Neurologen besonders achten sollten

Die korrekte GOÄ-Abrechnung neurophysiologischer Untersuchungen erfordert eine genaue Kenntnis der Analog-Bewertungen und der aktuellen Kommentarliteratur. Viele neurologische Untersuchungsverfahren (z. B. transkranielle Magnetstimulation, Neurographie spezieller Nerven) sind in der GOÄ nicht explizit aufgeführt und müssen über Analogziffern abgerechnet werden. Wer dies falsch macht, riskiert Rückforderungen von Privatpatienten oder deren PKV. Ärzteversichert empfiehlt, die GOÄ-Abrechnungsstrategie jährlich mit einem auf Arztgebührenrecht spezialisierten Berater zu überprüfen.

Die Abrechnung von Gutachten nach JVEG erfordert die Kenntnis der Stundensätze (90 bis 130 EUR je Stunde je nach Sachverständigengruppe) und der anerkannten Zeitaufwände für Standard-Gutachtentypen. Wer diese Systematik kennt, kann seinen Gutachtenaufwand fair entlohnen lassen.

Typische Fehler bei Neurologen

Ein häufiger Fehler ist die Abrechnung von GKV-Kassenleistungen als IGeL: Neurologische Untersuchungen, die im EBM enthalten sind, dürfen von GKV-Patienten nicht privatärztlich abgerechnet werden. Wer dies dennoch tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ein zweiter Fehler betrifft die fehlende schriftliche IGeL-Vereinbarung: Vor jeder IGeL-Leistung muss eine schriftliche Vereinbarung mit dem Patienten über Leistung und Preis vorliegen; ohne diese ist die Rechnung anfechtbar.

Fazit

Neurologen mit konsequenter GOÄ-Abrechnungsstrategie, Botulinum-Toxin-Angebot und Gutachtertätigkeit können ihr Einkommen erheblich über das GKV-Kassenhonorar hinaus steigern. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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