Die Privatliquidation nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist für Onkologen ein wichtiger Bestandteil des Praxisumsatzes: Die GOÄ-Vergütung für onkologische Leistungen liegt deutlich über den EBM-Sätzen und ermöglicht eine angemessene Vergütung für den hohen Zeitaufwand bei Privatpatienten und Selbstzahlern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die GOÄ ermöglicht Steigerungsfaktoren von 1,0 bis 3,5 je nach Schwierigkeitsgrad, Zeitaufwand und Umständen der Leistungserbringung
  • Onkologische Leistungen (Beratungsgespräche, Chemotherapie-Verabreichung, Tumorkonferenz-Teilnahmen) sind nach GOÄ deutlich höher vergütet als nach EBM
  • Eine korrekte und vollständige GOÄ-Abrechnung erfordert spezifisches Wissen und regelmäßige Aktualisierung

Privatliquidation speziell für Onkologen

Onkologen mit Privatpatienten nutzen die GOÄ, um ihre Leistungen zu liquidieren. Das eingehende Beratungsgespräch nach GOÄ Nr. 3 (Eingehende Beratung, Grundgebühr) kann mit dem 2,3-fachen Satz (22,26 Euro) abgerechnet werden, ein längeres onkologisches Erstgespräch (GOÄ Nr. 33, bis 60 Minuten) mit dem 2,3-fachen Satz bei 52,64 Euro. Die Verabreichung einer Chemotherapie-Infusion (GOÄ Nr. 272) wird mit dem 1,8-fachen Grundsatz abgerechnet und kann durch Zuschläge für Erschwernis oder besondere Technik erhöht werden.

Onkologen in leitender Funktion an Kliniken können über das Liquidationsrecht (sofern im Chefarzt-/Oberarztvertrag geregelt) Privatpatienten eigenständig liquidieren. Bei Nebentätigkeit als niedergelassener Onkologe neben einer Kliniksstellung ist die korrekte Trennung der Liquidationsansprüche besonders wichtig, um Interessenkonflikte und doppelte Abrechnungen zu vermeiden.

Worauf Onkologen besonders achten sollten

Die GOÄ-Abrechnung muss vollständig, korrekt und fristgerecht erfolgen. Onkologen sollten sicherstellen, dass ihre Rechnungsstellung alle Pflichtangaben nach § 12 GOÄ enthält (Datum, Diagnose, Leistungsbezeichnung, GOÄ-Nummer, Steigerungsfaktor, Begründung bei erhöhtem Steigerungsfaktor). Ärzteversichert empfiehlt, eine private Liquidationssoftware zu nutzen, die alle GOÄ-Aktualisierungen automatisch einpflegt und die Korrektheitsquote der Rechnungen erhöht.

Typische Fehler bei Onkologen

Ein häufiger Fehler ist das Vergessen der Begründungspflicht bei erhöhtem Steigerungsfaktor (über 2,3): Ohne schriftliche Begründung kann der Patient die höhere Rechnung bei der PKV bestreiten, was zu Rückzahlungsforderungen führt. Außerdem werden Sachkosten (z. B. für Zytostatika) bei PKV-Patienten manchmal nicht separat berechnet, obwohl dies möglich wäre.

Fazit

Eine präzise und vollständige Privatliquidation nach GOÄ sichert Onkologen die ihnen zustehende Vergütung und vermeidet rechtliche Auseinandersetzungen mit Patienten und Versicherungen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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