Die Privatliquidation nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ermöglicht es Psychiatern, bei Privatpatienten und Selbstzahlern eine angemessene Vergütung für ihre zeitintensiven Beratungs- und Behandlungsleistungen zu erzielen. Psychiatrische Gespräche zählen zu den zeitintensivsten ärztlichen Leistungen, was in der GOÄ durch spezifische Zeitpositionen berücksichtigt wird.
Das Wichtigste in Kürze
- Psychiatrische Privatleistungen werden über GOÄ-Kapitel E (Psychiatrisch-psychotherapeutische Leistungen) abgerechnet
- Das eingehende psychiatrische Gespräch (GOÄ Nr. 806) ist mit 2,3-fachem Satz bei ca. 47 Euro vergütet
- Spezifische Gesprächsleistungen (GOÄ Nr. 849, 870) für Einzel- und Gruppenpsychotherapie ermöglichen höhere Liquidationserlöse
Privatliquidation speziell für Psychiater
Psychiater liquidieren ihre Privatleistungen primär über GOÄ-Kapitel E (Psychiatrisch-psychotherapeutische Leistungen). Zentrale Positionen sind die GOÄ Nr. 806 (Eingehende psychiatrische Untersuchung, 2,3-facher Satz: ca. 47 Euro), GOÄ Nr. 808 (Konsiliarische psychiatrische Untersuchung, 2,3-facher Satz: ca. 57 Euro) und für tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Therapien die GOÄ Nr. 860/870. Für die Abrechnung von psychotherapeutischen Sitzungen gelten besondere Genehmigungsvoraussetzungen (z. B. Eintragung in das Arztregister der zuständigen KV für Psychotherapie).
Besonders wichtig ist die Abgrenzung zwischen psychiatrischer Behandlung (GOÄ-Kapitel E) und Psychotherapie im engeren Sinne (GOÄ Kapitel F): Psychiater, die keine zusätzliche psychotherapeutische Weiterbildung haben, dürfen nur die Leistungen nach Kapitel E abrechnen. Für Psychiater mit Zusatztitel "Psychotherapie" oder Approbation als Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie eröffnen sich deutlich mehr Abrechnungsmöglichkeiten.
Worauf Psychiater besonders achten sollten
Psychiater müssen bei der Privatrechnung sicherstellen, dass alle Pflichtangaben nach § 12 GOÄ enthalten sind: Diagnose, Datum, GOÄ-Nummer, Leistungsbezeichnung, Steigerungsfaktor und bei erhöhtem Steigerungsfaktor eine schriftliche Begründung. Ärzteversichert empfiehlt, die Rechnungsstellung für psychiatrische Privatpatienten mit einer spezialisierten Abrechnungssoftware durchzuführen, die auf GOÄ-Kapitel E ausgerichtet ist.
Typische Fehler bei Psychiatern
Ein häufiger Fehler ist die Abrechnung von psychotherapeutischen Leistungen ohne die erforderliche Genehmigung der KV oder ohne entsprechende Qualifikation, was zu Rückforderungen der PKV führen kann. Außerdem wird die erhöhte Zeitaufwand-Begründung bei psychiatrischen Gesprächen häufig nicht ausreichend in der Patientendokumentation hinterlegt.
Fazit
Eine korrekte GOÄ-Privatliquidation ermöglicht Psychiatern eine angemessene Vergütung für ihre zeitintensiven Behandlungsleistungen und vermeidet rechtliche Auseinandersetzungen mit Patienten und PKV. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – GOÄ Kapitel E
- PKV-Verband – Erstattungsfähige Leistungen Psychiatrie
- Gesetze im Internet – GOÄ
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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