Die Privatliquidation ist für Radiologen ein bedeutender Einkommensbestandteil, weil bildgebende Diagnostik von Privatpatienten nach der GOÄ erheblich höher vergütet wird als nach EBM. Ein MRT-Abdomen beispielsweise ergibt bei Privatpatienten je nach Steigerungsfaktor 400 bis 800 Euro, während die GKV-Vergütung oft unter 150 Euro liegt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Radiologen rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit Steigerungsfaktoren zwischen 1,0 und 3,5 ab; der Regelsteigerungsfaktor von 2,3 ist der Standard, höhere Faktoren erfordern eine schriftliche Begründung.
  • Technische Leistungen der GOÄ (Abschnitt O: Radiologische Diagnostik) bieten Radiologen attraktive Abrechnungsmöglichkeiten; MRT-Leistungen nach GOÄ-Nummern 5700 ff. ermöglichen je nach Untersuchung Erlöse von 300 bis 1.200 Euro je Untersuchung.
  • Die korrekte Faktorwahl und Begründung ist rechtlich anspruchsvoll; fehlerhafte GOÄ-Rechnungen können zu Rückforderungen durch PKV-Unternehmen und Schadensersatzansprüchen führen.

Privatliquidation speziell für Radiologen

Radiologen in der Niederlassung oder als Chefärzte mit Liquidationsrecht erzielen durch Privatpatienten-Abrechnung einen erheblichen Anteil ihres Einkommens. Bei einer radiologischen Praxis mit 40 Prozent Privatpatienten-Anteil kann die GOÄ-Erlös die GKV-Vergütung für vergleichbare Leistungen um das Zwei- bis Dreifache übersteigen. Besonders lukrativ sind kontrastmittelgestützte MRT-Untersuchungen (GOÄ-Nr. 5733: MRT Schädel mit KM, 2,3-facher Satz ca. 450 Euro), die im GKV-Bereich nach EBM-Budgetierungslogik deutlich niedriger vergütet werden.

Die GOÄ-Abrechnung für radiologische Leistungen erfordert genaue Kenntnis der Leistungslegenden und der zugehörigen Ausschlüsse. Nicht selten entstehen Abrechnungsfehler durch die gleichzeitige Abrechnung von Leistungen, die nach GOÄ-Kommentar gegenseitig ausgeschlossen sind. Ein typisches Beispiel: die gleichzeitige Abrechnung einer MRT-Nativuntersuchung und einer MRT-Untersuchung mit Kontrastmittel, die in der Realität als eine Untersuchung mit und ohne Kontrastmittel durchgeführt wurde. PKV-Unternehmen prüfen Abrechnungen zunehmend genauer, und Rückforderungen bei fehlerhafter GOÄ-Anwendung können mehrere tausend Euro betragen.

Worauf Radiologen besonders achten sollten

Die Abrechnung radiologischer GOÄ-Leistungen sollte idealerweise durch eine spezialisierte Abrechnungsstelle oder durch eine MFA mit GOÄ-Zertifizierung erfolgen. Radiologen, die die Abrechnung selbst vornehmen, sollten regelmäßig an GOÄ-Schulungen teilnehmen. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflichtversicherung auf Abrechnungsrisiken zu prüfen: Nicht alle Policen decken Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Liquidation ab; eine explizite Bestätigung dieser Deckung ist wichtig.

Typische Fehler bei Radiologen

Ein häufiger Fehler ist die zu niedrige Faktorwahl aus Unsicherheit. Viele Radiologen rechnen grundsätzlich mit dem Einfachsatz oder dem 1,8-fachen Satz ab, ohne zu prüfen, ob ein höherer Faktor medizinisch und rechtlich begründet wäre; damit verschenken sie erhebliche legale Einnahmepotenziale. Ein weiterer Fehler ist das Fehlen einer ordnungsgemäßen schriftlichen Vereinbarung bei Leistungen jenseits des 2,3-fachen Satzes: Diese sind nach § 2 GOÄ zwingend schriftlich zu vereinbaren; eine mündliche Vereinbarung genügt nicht und macht die Rechnung anfechtbar.

Fazit

Eine korrekte und vollständige GOÄ-Abrechnung ist für radiologische Praxen ein erheblicher Einkommensfaktor und erfordert regelmäßige Schulung und Qualitätsprüfung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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