Urologen erzielen durch die Privatliquidation einen erheblichen Teil ihres Einkommens: Eingriffe wie die Prostatachirurgie, Harnsteinbehandlung (ESWL), Kontinenztherapie und urologische Vorsorgeuntersuchungen werden von PKV-Patienten auf GOÄ-Basis deutlich besser honoriert als durch die GKV-Pauschalen. Eine korrekte und vollständige Privatliquidation ist für Urologen daher nicht nur eine administrative Pflicht, sondern ein zentraler Einkommensfaktor.
Das Wichtigste in Kürze
- GOÄ-Steigerungssätze in der Urologie: Für operative Eingriffe (z. B. TUR-P, Harnblasenchirurgie) sind Steigerungssätze bis zum 2,3-fachen des einfachen Gebührensatzes üblich; bei besonderer Schwierigkeit bis zum 3,5-fachen möglich.
- Analogbewertung neuer Methoden: Laserverfahren (Holmiumlaser, Thuliumlaser bei Prostata) sind in der aktuellen GOÄ nicht explizit gelistet; hier ist die korrekte Analogabrechnung entscheidend.
- Aufklärungspflicht und Honorarvereinbarung: Schriftliche GOÄ-Honorarvereinbarungen müssen vor dem Eingriff vorliegen; fehlen sie, sind Steigerungen über den 2,3-fachen Satz hinaus nicht durchsetzbar.
Privatliquidation speziell für Urologen
Die urologische Privatliquidation hat einige Besonderheiten gegenüber anderen operativen Fachrichtungen: Viele urologische Eingriffe sind elektiv und gut planbar (PSA-gesteuerte Prostatachirurgie, Harnsteinbehandlung), was ausreichend Zeit für die Vorbereitung der Honorarvereinbarung lässt. Der Anteil der Privatpatienten in urologischen Praxen liegt bundesweit bei 25 bis 35 Prozent, was einen erheblichen Einkommensanteil ausmacht.
Konkret: Eine TUR-P (transurethrale Resektion der Prostata) wird nach GOÄ-Ziffer 2641 mit einem einfachen Satz von 217,67 EUR bewertet; bei Steigerung auf den 2,3-fachen Satz sind das 500,64 EUR, beim 3,5-fachen Satz 761,85 EUR. Bei 80 solcher Eingriffe im Jahr beläuft sich der Honorarunterschied zwischen 2,3-fach und 3,5-fach auf rund 20.900 EUR. Es lohnt sich also, die Steigerungsfaktoren sorgfältig und nachvollziehbar zu begründen, da PKV-Gesellschaften bei Steigerungen über dem 2,3-fachen Satz eine individuelle Begründung verlangen.
Worauf Urologen besonders achten sollten
Urologen sollten bei der Abrechnung von Laseroperationen die Analogpositionen sorgfältig wählen und in der Rechnung transparent erläutern. Die PKV-Gesellschaften kürzen Analogabrechnungen häufig, wenn die methodische Begründung fehlt; ein Anfechtungsschreiben kostet wertvolle Zeit. Ärzteversichert empfiehlt, eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsarztrecht-Klausel abzuschließen, die auch Honorarstreitigkeiten mit PKV-Gesellschaften einschließt; diese werden häufiger, seitdem einige PKV-Anbieter systematisch kürzen.
Typische Fehler bei Urologen
Ein verbreiteter Fehler ist die fehlende oder nachträglich ausgestellte Honorarvereinbarung für Steigerungssätze über dem 2,3-fachen. Wird die Vereinbarung nicht vor dem Eingriff unterzeichnet, sind die erhöhten Sätze rechtlich nicht einforderbar. Zweiter Fehler: die unzureichende Dokumentation des erhöhten Aufwands im Operationsbericht. Ohne nachvollziehbare Begründung (z. B. "erschwerte anatomische Verhältnisse nach Voroperationen") greift die PKV auf den Regelsatz zurück. Drittens übersehen manche Urologen, dass GOÄ-Ziffern für postoperative Betreuung nicht gesondert abgerechnet werden können, wenn sie im Operationshonorar bereits inkludiert sind.
Fazit
Eine korrekte Privatliquidation in der Urologie erfordert GOÄ-Kenntnis, sorgfältige Aufklärungsdokumentation und die rechtzeitige Honorarvereinbarung als unverzichtbare Grundlage jeder Privatrechnung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – GOÄ und Privatliquidation
- PKV Verband – Erstattungsregeln
- BaFin – Versicherungsaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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