Qualitätsmanagement ist für neurologische Praxen sowohl eine gesetzliche Verpflichtung als auch ein Instrument zur Verbesserung der Behandlungssicherheit für eine oft vulnerable Patientengruppe. Neurologen, die MS-Patienten, Epileptiker, Parkinson-Patienten und Schlaganfall-Nachsorgepatienten behandeln, profitieren von einem strukturierten QM-System in besonderem Maße.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein einrichtungsinternes QM-System ist für alle Vertragsärzte nach § 135a SGB V Pflicht
  • Neurologen können für ihre spezifischen Patientengruppen spezifische QM-Indikatoren (z. B. Epilepsie-Anfallsfreiheitsrate, MS-Therapieadhärenz) definieren
  • Zertifizierungen als Neurologisches Zentrum (DGN) verbessern das QM und erhöhen die Attraktivität für Selektivverträge

QM-Systeme speziell für Neurologen

Neurologische Praxen sind nach der QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagementsystem zu betreiben. Dieses muss die Grundelemente eines QM-Systems umfassen: Patientenorientierung, Verantwortung der Praxisführung, Prozessmanagement, Mitarbeitermanagement, Informationsmanagement und Qualitätsförderung. Für neurologische Praxen relevante spezifische Qualitätsindikatoren sind z. B. die Anfallsfreiheitsrate bei Epilepsie-Patienten (Zielwert: > 70 %), die Wartezeit auf einen Ersttermin für Schlaganfall-Nachsorgepatienten oder die Rate vollständiger MS-Therapiedokumentation.

Die Einführung eines QM-Systems nach DIN EN ISO 9001 oder eines praxiseigenen Systems auf Basis der KBV-QM-Richtlinie ist für neurologische Praxen mit moderatem Aufwand realisierbar: Für die Implementierung werden in der Regel 30 bis 50 Arbeitsstunden und ein externer QM-Berater (Kosten ca. 2.000 bis 5.000 Euro) benötigt. Anschließend sind quartalsweise interne Audits und eine jährliche Managementbewertung durchzuführen.

Worauf Neurologen besonders achten sollten

Neurologen, die an Selektivverträgen (z. B. MS-Versorgungsvertrag, Parkinson-Netzwerkvertrag) teilnehmen, müssen oft QM-Nachweise erbringen und an Qualitätszirkeln teilnehmen. Ein gut dokumentiertes QM-System erleichtert diese Nachweise erheblich. Ärzteversichert empfiehlt, den QM-Beauftragten der Praxis regelmäßig fortzubilden und das QM-System an neue gesetzliche Anforderungen anzupassen.

Typische Fehler bei Neurologen

Ein häufiger Fehler ist die Einführung eines QM-Systems als einmalige Pflichtübung ohne regelmäßige Aktualisierung, was zur Wirkungslosigkeit des Systems führt. Außerdem werden Patientenbeschwerden nicht systematisch erfasst und ausgewertet, obwohl sie wertvolle Hinweise auf Verbesserungspotenziale liefern.

Fazit

Ein gut geführtes QM-System ist für neurologische Praxen ein wichtiges Qualitätssicherungsinstrument und die Grundlage für die Teilnahme an Selektivverträgen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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