Radiologen unterliegen bei Qualitätsmanagementsystemen nicht nur den allgemeinen Anforderungen der Kassenärztlichen Vereinigungen, sondern auch den spezifischen Strahlenschutz- und Gerätewartungsvorschriften des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung. Ein integriertes QM-System, das beide Anforderungsbereiche abdeckt, ist für radiologische Praxen unerlässlich.
Das Wichtigste in Kürze
- Radiologische Praxen müssen neben dem gesetzlich vorgeschriebenen QM-System nach § 135a SGB V auch die Qualitätssicherungsanforderungen der Strahlenschutzverordnung erfüllen
- Gerätewartungsnachweise für MRT, CT und Röntgenanlagen sind Teil des QM-Systems und regelmäßig zu dokumentieren
- Akkreditierungen wie die DIN EN ISO 9001 können im Wettbewerb um Selektivvertragspartner und Zuweiser einen erheblichen Vorteil bieten
QM-Systeme speziell für Radiologen
Das QM-System einer radiologischen Praxis muss zwei Anforderungsbereiche integrieren: die allgemeinen KBV-Anforderungen an das ärztliche Qualitätsmanagement sowie die gerätespezifischen Anforderungen des Strahlenschutzgesetzes. Letztere schreiben unter anderem regelmäßige Konstanzprüfungen für Röntgenanlagen, Qualitätssicherungsprogramme für CT-Geräte und Sachverständigenprüfungen in definierten Intervallen vor. Diese Dokumentationspflichten können in ein umfassendes digitales QM-System integriert werden, das alle Nachweise automatisch fristüberwacht.
Radiologische Großpraxen und MVZ profitieren von einem zertifizierten QM-System nach DIN EN ISO 9001, da viele Kliniken und Krankenhäuser bei der Auswahl von Kooperationspartnern für teleradiologische Befundung oder Selektivverträge auf solche Zertifizierungen achten. Die Erstimplementierung eines ISO-9001-Systems dauert typischerweise sechs bis zwölf Monate und kostet 5.000 bis 15.000 EUR, lohnt sich aber durch die verbesserte Marktposition.
Worauf Radiologen besonders achten sollten
Radiologen sollten ihr QM-System so aufbauen, dass Gerätewartungsintervalle, Konstanzprüfungen und Strahlenschutzdokumentation automatisch fristüberwacht und auditfähig nachgewiesen werden können. Ärzteversichert empfiehlt in diesem Zusammenhang auch die Überprüfung des Versicherungsschutzes: Praxen, die von Sachverständigen bei einer Strahlenschutzprüfung beanstandet werden, riskieren eine temporäre Betriebsunterbrechung, die durch eine entsprechende Versicherung abgefedert werden kann.
Typische Fehler bei Radiologen
Ein häufiger Fehler ist die Trennung von strahlenschutzrechtlichem Dokumentationssystem und allgemeinem QM-System: Wer zwei parallel laufende Systeme pflegt, erzeugt unnötigen Aufwand und erhöht das Risiko von Lücken. Die Integration beider Anforderungsbereiche in ein einziges digitales System ist effizienter. Ein weiterer Fehler ist die Vernachlässigung des internen Audits: Viele Praxen installieren ein QM-System, führen aber keine regelmäßigen internen Überprüfungen durch, sodass Prozessabweichungen unentdeckt bleiben. Schließlich wird die Mitarbeiterschulung im Strahlenschutz oft als lästige Pflicht behandelt, obwohl sie eine wichtige Haftungsschutz-Funktion hat.
Fazit
Ein integriertes QM-System, das strahlenschutzrechtliche und allgemeine QM-Anforderungen verbindet, ist für Radiologen kein bürokratischer Mehraufwand, sondern ein Wettbewerbsvorteil und Haftungsschutz. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Qualitätsmanagement in der Praxis
- Bundesgesundheitsministerium – Strahlenschutzgesetz
- GDV – Betriebshaftpflicht für medizinische Einrichtungen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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