Zahnärzte sind nach § 135a SGB V zur Einführung und Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagementsystems verpflichtet. Die Zahnärztekammern und KZBV haben spezifische QM-Rahmenempfehlungen entwickelt, die sich in Aufbau und Schwerpunkten von denen allgemeinmedizinischer Praxen unterscheiden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Qualitätsmanagementsystem muss jährlich überprüft und dokumentiert werden; die KZBV-Rahmenempfehlung empfiehlt einen strukturierten Überprüfungszyklus mit Mitarbeiterbefragung und Patientenrückmeldungen
  • Hygiene- und Sterilisationsprozesse nehmen in zahnärztlichen QM-Systemen eine zentrale Rolle ein; die Anforderungen der RKI-Richtlinie für Infektionsprävention in der Zahnarztpraxis sind verbindlich umzusetzen
  • Für Implantologie und Parodontologie gelten spezifische Qualitätsindikatoren, die seit 2023 im Rahmen des G-BA-Qualitätsmanagements dokumentiert werden müssen

QM-Systeme speziell für Zahnärzte

Zahnärztliche QM-Systeme folgen dem PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act), sind aber auf die spezifischen Risikobereiche der Zahnarztpraxis ausgerichtet: Hygienemanagement, Röntgenstrahlenschutz, Laborauftragsverwaltung und Aufklärungsdokumentation vor Eingriffen stehen im Zentrum. Die KZBV-Rahmenempfehlung empfiehlt zertifizierte Systeme wie QM-Praxis-Dentalspezifisch oder EUQMS-Dental als Grundlage.

Der Sterilisationsprozess ist einer der kritischsten Bereiche: Die RKI-Empfehlung von 2006 in aktualisierter Fassung schreibt vor, welche Instrumente in welchen Klassen sterilisiert werden müssen. Dampfsterilisatoren (Autoklaven) müssen regelmäßig qualifiziert und validiert werden; Chargenprotokolle müssen fünf Jahre archiviert werden. Ein fehlerhaftes Sterilisationsprotokoll kann haftungsrechtliche Konsequenzen haben, wenn ein Patient nach einem zahnärztlichen Eingriff eine Infektion entwickelt.

Worauf Zahnärzte besonders achten sollten

Zahnärzte sollten ihr QM-System auf die spezifischen Anforderungen der Parodontologie und Implantologie ausweiten: Für implantologische Leistungen, die nach BEMA oder GOZ abgerechnet werden, verlangen Kassenzahnärztliche Vereinigungen zunehmend Qualitätsnachweise. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflichtversicherung regelmäßig auf Ausreichenheit der Deckungssumme zu überprüfen: Implantate mit Folgeschäden können zu Schadensersatzansprüchen führen, die deutlich höher sind als bei einfachen konservierenden Leistungen. Eine Rechtsschutzversicherung ist sinnvoll, wenn Patienten wegen Behandlungsfehlervorwürfen klagen.

Typische Fehler bei Zahnärzten

Ein häufiger Fehler ist die fehlende Mitarbeiterschulung: Ein QM-System, das nur auf dem Papier existiert und im Praxisalltag nicht gelebt wird, erfüllt die gesetzliche Anforderung nicht. Mitarbeiterschulungen müssen dokumentiert werden. Ein weiterer Fehler ist die mangelhafte Archivierung von Einwilligungserklärungen: Vor Extraktionen, Implantationen und chirurgischen Eingriffen muss eine schriftliche Patientenaufklärung mit Unterschrift vorliegen; fehlende Dokumente gefährden die Haftungsabwehr. Schließlich vernachlässigen manche Zahnärzte die regelmäßige Überprüfung der Röntgenanlage: Die Qualitätskontrolle nach Röntgenverordnung (§ 16 RöV) ist Pflicht und muss dokumentiert sein.

Fazit

Ein gut implementiertes QM-System schützt zahnärztliche Praxen vor haftungsrechtlichen Risiken, verbessert die Behandlungsqualität und ist Voraussetzung für die Abrechnung spezifischer Kassenleistungen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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