Allgemeinmediziner sind als Erstkontaktärzte täglich einer breiten Palette rechtlicher Risiken ausgesetzt: von Behandlungsfehlerklagen bis zu Arbeitsstreitigkeiten mit Personal und Auseinandersetzungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung. Eine Rechtsschutzversicherung mit ärztlichem Berufsrechtsschutz ist für Hausärzte ein unverzichtbarer Baustein des Risikomanagements.
Das Wichtigste in Kürze
- Berufsrechtsschutz für KV-Streitigkeiten: Auseinandersetzungen mit der KV über Regresse, Wirtschaftlichkeitsprüfungen oder Zulassungsfragen sind für Hausärzte besonders häufig und teuer.
- Arbeitsrechtsschutz für Praxisinhaber: Streitigkeiten mit angestellten MFA über Kündigung, Abmahnungen oder Überstunden gehören zum Alltag und erfordern professionelle Rechtsvertretung.
- Datenschutzrechtsschutz zunehmend wichtig: Datenschutzverstöße durch Praxissoftware oder Mitarbeiter können zu DSGVO-Bußgeldern führen, gegen die sich Allgemeinmediziner rechtlich verteidigen müssen.
Rechtsschutzversicherung speziell für Allgemeinmediziner
Allgemeinmediziner tragen als Praxisinhaber ein breites rechtliches Risikoprofil. Studien zeigen, dass hausärztliche Praxen überdurchschnittlich häufig Gegenstand von KV-Wirtschaftlichkeitsprüfungen sind, da der Hausarzt als koordinierender Arzt für Überweisungen und Verordnungen in der Gesamtverantwortung steht. Ein KV-Regressverfahren kann schnell Kosten von 5.000 bis 15.000 EUR für Anwalt und Gutachter verursachen; eine Rechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Für die Rechtsschutzversicherung sollten Allgemeinmediziner auf eine Version achten, die sowohl aktiven Rechtsschutz (als Kläger) als auch passiven Rechtsschutz (als Beklagter) umfasst. Gerade bei Behandlungsfehlervorwürfen, die nicht von der Berufshaftpflicht übernommen werden (zum Beispiel Strafverteidigung), bietet der Rechtsschutz die notwendige Deckung.
Worauf Allgemeinmediziner besonders achten sollten
Allgemeinmediziner sollten darauf achten, dass die Rechtsschutzversicherung explizit das Vertragsarztrecht einschließt. Nicht alle Rechtsschutzversicherungen decken Auseinandersetzungen mit der KV oder den Zulassungsausschüssen ab; ein Blick in die Versicherungsbedingungen ist hier unerlässlich.
Ärzteversichert empfiehlt Allgemeinmedizinern, Rechtsschutz- und Berufshaftpflichtversicherung aufeinander abzustimmen. In manchen Schadensfällen übernimmt die Berufshaftpflicht zivilrechtliche Kosten, während strafrechtliche Verteidigung durch die Rechtsschutzversicherung gedeckt ist. Lücken zwischen beiden Versicherungen müssen aktiv geschlossen werden.
Typische Fehler bei Allgemeinmedizinern
Ein häufiger Fehler ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ohne Einschluss des Vertragsarztrechts. Viele günstige Rechtsschutzpolicen sind für Privatpersonen konzipiert und decken berufsrechtliche Streitigkeiten gar nicht oder nur eingeschränkt ab.
Ein weiterer Fehler ist das Unterschätzen von Wartezeiten im Vertrag. Viele Rechtsschutzversicherungen haben Wartezeiten von 3 bis 12 Monaten für bestimmte Rechtsgebiete; wer nach einer bereits bestehenden Streitigkeit einen neuen Vertrag abschließt, erhält dafür keine Deckung.
Fazit
Für Allgemeinmediziner als Praxisinhaber und Vertragsarzt ist eine maßgeschneiderte Rechtsschutzversicherung mit Berufsrechtsschutz und Vertragsarztrechtschutz Pflichtbestandteil des Versicherungsportfolios. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Vertragsrecht und Wirtschaftlichkeitsprüfung
- Bundesministerium der Justiz – Gesetze im Internet
- GDV – Rechtsschutzversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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