Augenärzte sind einer wachsenden Zahl rechtlicher Auseinandersetzungen ausgesetzt: Behandlungsfehlervorwürfe nach Operationen (z. B. Katarakt-OP, refraktive Laserchirurgie), Abrechnungsstreitigkeiten mit der KV und Konflikte im Arbeitsrecht mit Praxispersonal machen eine umfassende Rechtsschutzversicherung für niedergelassene Augenärzte unverzichtbar.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Rechtsschutzversicherung für Augenärzte sollte Vertrags-, Arbeits-, Straf- und Verwaltungsrechtsschutz umfassen
  • Besonders relevant sind Abrechnungsstreitigkeiten mit KV und Krankenkassen sowie arbeitsrechtliche Konflikte mit Praxisangestellten
  • Die Jahrsprämie liegt je nach Umfang zwischen 800 und 2.500 Euro; Wartezeiten von bis zu 3 Monaten bei Neuabschluss sind üblich

Rechtsschutzversicherung speziell für Augenärzte

Die Rechtsschutzversicherung für Augenärzte muss auf die spezifischen Risiken der Augenheilkunde zugeschnitten sein. Operative Leistungen wie Kataraktoperationen (2024 waren es in Deutschland rund 900.000 Eingriffe pro Jahr) oder refraktive Chirurgie (LASIK, PRK) tragen ein besonderes Risiko von Behandlungsfehlervorwürfen. Der Strafrechtsschutz, der Kosten für Verteidiger im Fall von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nach einem Komplikationsvorwurf deckt, ist für operierende Augenärzte besonders wichtig.

Zusätzlich deckt eine gute Police den Verwaltungsrechtsschutz (Auseinandersetzungen mit der KV, Zulassungsausschuss oder Gesundheitsamt), den Vertragsrechtsschutz (Streitigkeiten mit Lieferanten, Mietern oder Kooperationspartnern) und den Arbeitsrechtsschutz (Kündigungsschutzverfahren, Abmahnstreitigkeiten mit Mitarbeitern). Die Versicherungssumme sollte mindestens 500.000 Euro betragen, um auch kostenintensive Verfahren vollständig abzudecken.

Worauf Augenärzte besonders achten sollten

Augenärzte mit ästhetischer Praxis (Lidchirurgie, Botox) sollten prüfen, ob diese Leistungen im Rahmen des Rechtsschutzvertrages explizit mitversichert sind, da einige Policen ästhetische Eingriffe ausschließen. Ärzteversichert empfiehlt, beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung die Wartezeiten zu beachten und den Vertrag bereits vor dem geplanten Beratungsbedarf abzuschließen.

Typische Fehler bei Augenärzten

Ein häufiger Fehler ist der Abschluss einer privaten Rechtsschutzversicherung ohne beruflichen Zusatzbaustein, sodass Abrechnungsstreitigkeiten mit der KV oder arbeitsrechtliche Konflikte in der Praxis nicht abgedeckt sind. Außerdem verzichten manche Augenärzte auf die Selbstbehalt-Vereinbarung, die zwar die Prämie senkt, bei häufigen Kleinstfällen aber zu einer wirtschaftlichen Belastung werden kann.

Fazit

Eine passgenaue Rechtsschutzversicherung gibt Augenärzten die nötige Sicherheit, rechtliche Konflikte entschlossen anzugehen, ohne auf die Kosten schauen zu müssen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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