Chirurgen gehören zu den am stärksten durch Haftpflichtansprüche belasteten Arztgruppen in Deutschland. Neben der Berufshaftpflicht, die Schadensersatzansprüche abdeckt, benötigen Chirurgen eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten der rechtlichen Verteidigung in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, KV-Abrechnungsstreitigkeiten und arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen übernimmt.
Das Wichtigste in Kürze
- Chirurgen sind überdurchschnittlich häufig mit strafrechtlichen Ermittlungen bei Behandlungsfehlervorwürfen konfrontiert; die Rechtsschutzversicherung muss Strafverteidigung explizit einschließen.
- Als Praxisinhaber brauchen Chirurgen zusätzlich Arbeitgeber-Rechtsschutz für Streitigkeiten mit angestellten Ärzten, MFA und OP-Pflege.
- Die Deckungssumme sollte mindestens 500.000 EUR je Versicherungsfall betragen; komplexe Strafverfahren mit Gutachtern und mehreren Instanzen können erhebliche Kosten verursachen.
Rechtsschutzversicherung speziell für Chirurgen
Chirurgische Behandlungsfehlervorwürfe werden in Deutschland häufig zunächst als strafrechtliches Ermittlungsverfahren geführt, bevor zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Das bedeutet: Ein Patient (oder seine Erben), der einen chirurgischen Fehler vermutet, erstattet Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung. Die Staatsanwaltschaft ermittelt dann, ob Anklage erhoben wird. Die Kosten für einen Strafverteidiger in diesem Verfahren übernimmt die Berufshaftpflicht nicht; sie muss durch die Rechtsschutzversicherung gedeckt sein.
Für Chirurgen in der Niederlassung kommen KV-Streitigkeiten (Honorarkürzungen, Plausibilitätsprüfungen, Rückforderungsverfahren) als häufige Rechtsschutzfälle hinzu. Diese Verfahren erfordern oft spezialisierte Anwälte für Sozialrecht, deren Stundensätze bei 300 bis 500 EUR liegen.
Worauf Chirurgen besonders achten sollten
Die explizite Deckung von Strafverteidigung ist für Chirurgen das wichtigste Kriterium bei der Tarifwahl. Viele Standardtarife schließen Strafverteidigung bei Vorsatzverdacht aus; da Behandlungsfehler-Ermittlungen immer mit einem Vorsatz-Verdacht beginnen können, muss der Tarif auch in diesen Fällen zunächst Schutz bieten, bis das Verfahren eingestellt wird. Ärzteversichert prüft die Tarifbedingungen detailliert auf diesen Punkt.
Wer als angestellter Chirurg im Krankenhaus tätig ist, benötigt einen persönlichen Berufsrechtsschutz; der Dienstherr-Schutz des Krankenhauses deckt in der Regel nur Ansprüche gegen das Krankenhaus, nicht gegen den Arzt persönlich.
Typische Fehler bei Chirurgen
Ein häufiger Fehler ist das Fehlen einer expliziten Strafverteidigungsklausel: Wer einen Tarif abschließt, ohne diese Klausel zu prüfen, stellt im Ernstfall fest, dass er für die Strafverteidigung selbst zahlen muss. Ein zweiter Fehler betrifft die Unterdeckung durch zu niedrige Versicherungssummen: Komplexe chirurgische Behandlungsfehler-Verfahren mit mehreren Gutachtern, mehreren Instanzen und internationalem Bezug können Kosten von 200.000 bis 400.000 EUR verursachen, die eine 100.000 EUR-Deckung bei weitem übersteigen.
Fazit
Die Rechtsschutzversicherung für Chirurgen ist kein Sparprodukt, sondern eine hochwertige Absicherung für das häufige Risiko, als Beschuldigter in Ermittlungs- oder Abrechnungsverfahren zu geraten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Rechtsschutzversicherung
- BaFin – Versicherungsaufsicht
- Bundesärztekammer – Haftungsrecht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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