Gynäkologen gehören zu den Fachärzten mit dem höchsten Haftungsrisiko in Deutschland: Geburtsschäden, gynäkologisch-onkologische Eingriffe und reproduktionsmedizinische Maßnahmen sind typische Anlässe für Arzthaftungsklagen mit teils extrem hohen Streitwerten. Eine umfassende Rechtsschutzversicherung ist daher unverzichtbar.
Das Wichtigste in Kürze
- Gynäkologen mit geburtshilflicher Tätigkeit haben das höchste Haftungsrisiko aller Fachgebiete; die Rechtsschutzversicherung sollte explizit geburtshilfliche Haftungsstreitigkeiten einschließen.
- Deckungssummen von 500.000 Euro und mehr sind für Gynäkologen angemessen, da Geburtsschäden langfristige Schadensersatzansprüche begründen können.
- Strafrechtsschutz ist wichtig: Bei perinatalen Komplikationen sind strafrechtliche Ermittlungen nicht selten.
Rechtsschutzversicherung speziell für Gynäkologen
Gynäkologen, die Geburtshilfe betreiben, sind einem besonders intensiven Haftungsrisiko ausgesetzt. Geburtsschäden, insbesondere zerebrale Schäden beim Neugeborenen, führen zu Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen, die weit in die Millionen gehen können: Bei dauerhafte Beeinträchtigung eines Kindes werden Lebzeitschadensersatzleistungen gefordert, die rechnerisch 5 bis 10 Millionen Euro oder mehr betragen können. Die Berufshaftpflichtversicherung deckt den Schaden selbst; die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Rechtsverteidigung in dem Verfahren, das über die Haftungsfrage entscheidet.
Typische Rechtsschutzszenarien für Gynäkologen: Auseinandersetzungen mit der KV über Honoraranforderungen und Regressforderungen, Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber über Weiterbeschäftigung nach Beschwerden, Auseinandersetzungen mit Patienten über die Qualität einer Brustkrebsoperation oder eines gynäkologischen Eingriffs sowie strafrechtliche Verfahren nach Geburtsschäden. All diese Szenarien erfordern spezialisierte Anwälte, deren Stundensätze 300 bis 500 Euro betragen.
Worauf Gynäkologen besonders achten sollten
Gynäkologen sollten beim Rechtsschutz prüfen, ob die Kosten für Schlichtungsstellenverfahren bei der Gutachterkommission der Ärztekammer eingeschlossen sind. Diese Verfahren sind in der Gynäkologie häufig; ohne Rechtsschutz müssen Anwaltskosten für die Stellungnahme gegenüber der Kommission selbst getragen werden. Ärzteversichert empfiehlt, einen Makler zu beauftragen, der explizit auf die besonderen Bedürfnisse von Gynäkologen eingeht.
Typische Fehler bei Gynäkologen
Ein häufiger Fehler ist der Abschluss von Rechtsschutz ohne Einschluss von Strafrechtsschutz. Gerade in der Geburtshilfe sind strafrechtliche Ermittlungen nach Komplikationen nicht ungewöhnlich; ohne Strafrechtsschutz sind die Anwaltskosten für die Verteidigung komplett selbst zu tragen.
Fazit
Eine auf Gynäkologen zugeschnittene Rechtsschutzversicherung mit hoher Deckungssumme und Strafrechtsschutz ist angesichts des überdurchschnittlich hohen Haftungsrisikos eine unerlässliche Absicherung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Gutachterkommissionen und Haftung Geburtshilfe
- GDV – Rechtsschutzversicherung für Ärzte
- BaFin – Versicherungsaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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