Palliativmediziner arbeiten in einem rechtlich sensiblen Bereich: Die Therapiezieländerung, Sterbehilfe-Diskussionen, die Verschreibung von Betäubungsmitteln in hohen Dosen und die komplexe Kommunikation mit Patienten und Angehörigen schaffen spezifische rechtliche Risiken. Eine passgenaue Rechtsschutzversicherung ist für Palliativmediziner besonders wichtig.
Das Wichtigste in Kürze
- Palliativmediziner sind spezifischen rechtlichen Risiken ausgesetzt: BtM-Verschreibungen, Patientenverfügungen, Sterbehilfe-Strafrecht (§ 217 StGB a.F.)
- Eine Rechtsschutzversicherung für Palliativmediziner muss Strafrechtsschutz, Berufsrechtsschutz und Verwaltungsrechtsschutz umfassen
- Die Jahresprämie liegt je nach Umfang zwischen 900 und 2.500 Euro
Rechtsschutzversicherung speziell für Palliativmediziner
Das größte rechtliche Risiko in der Palliativmedizin ist das Strafrecht: Palliativmediziner, die opioide Schmerzmittel in hohen Dosen verschreiben, können bei Todesfällen mit dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung oder sogar der aktiven Sterbehilfe konfrontiert werden, auch wenn die Intention klar auf Schmerzlinderung und nicht auf Lebensverkürzung gerichtet war. Der Strafrechtsschutz, der Kosten für die Verteidigung durch einen Strafanwalt übernimmt, ist daher unverzichtbar.
Hinzu kommt das BtM-Verschreibungsrecht: Fehler bei der Dokumentation oder Verschreibung von Betäubungsmitteln können zu Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft oder den Arztregisterbehörden führen. Der Verwaltungsrechtsschutz schützt vor den Kosten einer Auseinandersetzung mit der Genehmigungsbehörde. Darüber hinaus entstehen Konflikte mit Angehörigen von verstorbenen Patienten, die vermeintlich mangelhafte Versorgung geltend machen: Hier schützt der Berufsrechtsschutz.
Worauf Palliativmediziner besonders achten sollten
Palliativmediziner sollten beim Vertragsabschluss darauf achten, dass auch Ermittlungsverfahren wegen BtM-Delikten explizit in der Strafrechtsschutz-Klausel enthalten sind, da einige Policen diese ausschließen. Ärzteversichert empfiehlt zudem, die Dokumentation aller Therapiezieländerungsgespräche und Patientenverfügungen besonders sorgfältig zu führen, da eine gute Dokumentation bereits präventiv Rechtsstreitigkeiten vermeiden kann.
Typische Fehler bei Palliativmedizinern
Ein häufiger Fehler ist der Abschluss eines allgemeinen ärztlichen Rechtsschutzes ohne Prüfung, ob BtM-spezifische Risiken abgedeckt sind. Außerdem wird die Versicherungssumme manchmal zu gering gewählt, sodass umfangreiche strafrechtliche Verfahren die Deckungsgrenze übersteigen.
Fazit
Eine umfassende Rechtsschutzversicherung ist für Palliativmediziner aufgrund ihrer besonderen rechtlichen Exponiertheit ein absolutes Muss. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Rechtsschutzversicherung
- Gesetze im Internet – Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
- Bundesärztekammer – Palliativmedizin
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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