Psychiater sind juristischen Risiken ausgesetzt, die in anderen Fachrichtungen kaum vorkommen: Zwangseinweisungen nach dem PsychKG, Betreuungsverfahren und Vorwürfe der unzureichenden Suizidprophylaxe machen den Rechtsschutz für Psychiater zu einem besonders sensiblen Thema.
Das Wichtigste in Kürze
- Psychiater, die Patienten nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) des jeweiligen Bundeslandes zwangsweise einweisen, können mit Schadensersatzklagen konfrontiert werden; ein Straf-Rechtsschutz ist deshalb unverzichtbar.
- Bei Suizidfällen nach psychiatrischer Behandlung werden Psychiater häufig mit dem Vorwurf der unzureichenden Risikoeinschätzung konfrontiert; der Rechtsschutz muss Verfahren in diesem Bereich explizit einschließen.
- Niedergelassene Psychiater benötigen zusätzlich Miet-Rechtsschutz für die Praxisräume und Arbeits-Rechtsschutz für Streitigkeiten mit Praxismitarbeitern.
Rechtsschutzversicherung speziell für Psychiater
Die psychiatrische Praxis ist von einer besonderen rechtlichen Komplexität geprägt. Zum einen treffen Psychiater täglich Entscheidungen, die die persönliche Freiheit von Patienten betreffen können; Zwangsunterbringungen nach dem PsychKG werden von Betroffenen und Angehörigen häufig juristisch angefochten. Zum anderen sind Vorwürfe im Zusammenhang mit Suizid oder Suizidversuch von Patienten besonders belastend: Wenn ein Patient nach einer psychiatrischen Konsultation einen Suizid begeht, wird der behandelnde Psychiater regelmäßig mit dem Vorwurf der mangelnden Risikoeinschätzung konfrontiert, was zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und zivilrechtlichen Schadensersatzklagen führen kann.
Ein durchschnittliches Strafverfahren gegen einen Psychiater wegen fahrlässiger Tötung umfasst Anwaltskosten von 15.000 bis 40.000 Euro plus Sachverständigengutachten von weiteren 5.000 bis 15.000 Euro; ohne Rechtsschutzversicherung trägt der Arzt diese Kosten vollständig selbst, auch wenn er am Ende freigesprochen wird. Ein ärztlicher Berufsstrafrechtsschutz mit einer Deckungssumme von mindestens 300.000 Euro ist deshalb für Psychiater keine Option, sondern eine Notwendigkeit.
Worauf Psychiater besonders achten sollten
Psychiater sollten ihren Rechtsschutzvertrag auf den Einschluss von PsychKG-Verfahren und Betreuungsrechtssachen prüfen: Diese prozessualen Besonderheiten sind in allgemeinen Arzt-Rechtsschutzpolicen nicht immer explizit eingeschlossen. Ärzteversichert empfiehlt, bei der Auswahl eines Rechtsschutzversicherers auf ein Netzwerk spezialisierter Medizinrechtsanwälte zu achten; ein Versicherer, der ausschließlich mit generalistischen Anwälten arbeitet, ist im Falle eines psychiatriespezifischen Rechtsstreits weniger gut aufgestellt.
Typische Fehler bei Psychiatern
Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung von Rechtsschutzversicherung und Berufshaftpflicht. Während die Berufshaftpflicht Schadensersatzansprüche Dritter (Patienten) deckt, schützt der Rechtsschutz den Arzt vor den Kosten seiner eigenen Interessenwahrnehmung (Strafverteidigung, arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen). Beide Versicherungen sind für Psychiater notwendig, erfüllen aber unterschiedliche Funktionen. Ein weiterer Fehler ist das Abschließen ohne Prüfung der Wartezeiten: Bei aktuell laufenden Verfahren oder bekannten Konflikten greift eine neu abgeschlossene Rechtsschutzversicherung meist nicht rückwirkend.
Fazit
Psychiater benötigen einen spezialisierten ärztlichen Rechtsschutz mit explizitem Einschluss psychiatrierechtlicher Verfahren, hoher Deckungssumme und Zugang zu Medizinrechtsexperten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Rechtsschutzversicherung
- Bundesärztekammer
- BaFin – Versicherungsaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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