Unfallchirurgen sind einer hohen Klagelast ausgesetzt: Komplikationen nach Frakturosteosynthesen, Implantatversagen oder posttraumatische Arthrosen werden von Patienten häufig als Behandlungsfehler gewertet und rechtlich verfolgt. Eine leistungsstarke Rechtsschutzversicherung ist für Unfallchirurgen daher unverzichtbar, um die erheblichen Kosten von Gerichtsverfahren abzufedern.
Das Wichtigste in Kürze
- Behandlungsfehlerklagen in der Unfallchirurgie: Osteosynthesen, Gelenkersatz-Operationen und Amputationen sind häufige Anlässe für Behandlungsfehlerklagen; die Gegenwehr in einem Gutachtenverfahren kostet 15.000 bis 50.000 EUR an Anwalts- und Gutachterkosten.
- D-Arzt-Verfahren und BG-Rechtsstreitigkeiten: Unfallchirurgen mit D-Arzt-Zulassung können in Auseinandersetzungen mit der DGUV über Abrechnungsfragen geraten; eine Rechtsschutzversicherung mit BG-Verfahrensschutz ist sinnvoll.
- Strafrechtsschutz: Bei schweren Behandlungskomplikationen können Strafanzeigen wegen fahrlässiger Körperverletzung folgen; Strafrechtsschutz für berufliche Tätigkeiten ist für operative Fachärzte Pflicht.
Rechtsschutzversicherung speziell für Unfallchirurgen
Unfallchirurgen haben gegenüber anderen Fachärzten ein erhöhtes Prozessrisiko, weil operative Ergebnisse für Patienten sichtbar und messbar sind: Eine Beinlängen-Differenz nach Frakturosteosynthese, eine eingeschränkte Schulterfunktion nach Rotatorenmanschettennaht oder eine Wundinfektion nach Knochennaht sind konkret nachweisbare Abweichungen vom erhofften Ergebnis, die von Patienten als Behandlungsfehler wahrgenommen werden, auch wenn sie innerhalb des medizinischen Standards liegen.
Durchschnittliche Anwalts- und Gerichtskosten für eine erstinstanzliche Behandlungsfehlersache liegen bei einem Streitwert von 100.000 EUR bei 15.000 bis 25.000 EUR; hinzu kommen Gutachterkosten von 3.000 bis 8.000 EUR pro medizinischem Sachverständigen. In einem komplexen Verfahren mit zwei oder drei Gutachten entstehen schnell Gesamtkosten von 40.000 bis 60.000 EUR. Eine Rechtsschutzversicherung mit ausreichendem Deckungsrahmen (mindestens 500.000 EUR je Rechtsschutzfall) ist daher keine Luxus, sondern existenzieller Schutz.
Worauf Unfallchirurgen besonders achten sollten
Unfallchirurgen sollten prüfen, ob ihre Rechtsschutzversicherung das BG-Abrechnungsverfahren (DGUV-Schiedsverfahren) und Verwaltungsverfahren zur D-Arzt-Zulassung einschließt. Außerdem ist ein Strafrechtsschutz mit ausreichend hoher Deckungssumme (mindestens 250.000 EUR für Anwaltskosten) wichtig. Ärzteversichert empfiehlt, Rechtsschutz und Berufshaftpflicht bei kompatiblen Anbietern zu bündeln, damit im Schadenfall keine Deckungslücken entstehen, wenn beide Versicherungen gleichzeitig in Anspruch genommen werden müssen.
Typische Fehler bei Unfallchirurgen
Ein häufiger Fehler ist der Abschluss eines Berufs-Rechtsschutzes ohne Strafrechtsschutz-Klausel; strafrechtliche Ermittlungen nach Komplikationen sind in der Unfallchirurgie keine Seltenheit. Zweiter Fehler: zu niedrige Streitwertgrenzen. Orthopädisch-unfallchirurgische Behandlungsfehlerklagen haben oft Streitwerte von 150.000 bis 500.000 EUR; die Rechtsschutzversicherung muss diese Streitwertklassen abdecken. Drittens vernachlässigen manche Unfallchirurgen den Rechtsschutz für privatärztliche Liquidationsstreitigkeiten mit PKV-Gesellschaften, die durch die häufige GOÄ-Abrechnung relevant werden.
Fazit
Unfallchirurgen brauchen eine Rechtsschutzversicherung, die Strafrechtsschutz, BG-Verfahrensschutz und ausreichend hohe Streitwertdeckung kombiniert, um gegen das spezifisch hohe Prozessrisiko operativer Unfallchirurgie abgesichert zu sein. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Vertragsarztrecht
- Bundesärztekammer – Berufsrecht und Haftung
- GDV – Rechtsschutzversicherung Ärzte
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →