Allgemeinmediziner, die eine eigene Praxis betreiben oder eine Praxisfinanzierung abgesichert haben, tragen ein erhebliches Todesfallrisiko für ihre Familie und Geschäftspartner. Eine Risikolebensversicherung gehört daher zum Pflicht-Portfolio jedes niedergelassenen Allgemeinmediziners, wobei die konkrete Ausgestaltung von Praxisfinanzierung, Familienstruktur und Einkommensrisiko abhängt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Allgemeinmediziner mit Praxiskrediten benötigen eine Risikolebensversicherung, die mindestens die Restschuld des Praxisdarlehens abdeckt
  • Für Familienabsicherung und Praxisfinanzierung können separate Risikolebensversicherungen sinnvoll sein, um verschiedene Laufzeiten und Versicherungssummen abzubilden
  • Allgemeinmediziner werden von Versicherern in der Regel als gutes Risiko eingestuft, was günstige Beiträge ermöglicht

Risikolebensversicherung speziell für Allgemeinmediziner

Allgemeinmediziner in der Niederlassungsphase nehmen typischerweise Praxiskredite zwischen 100.000 und 400.000 EUR auf. Ein Todesfall ohne ausreichende Risikolebensversicherung würde den hinterbliebenen Familienangehörigen oder Geschäftspartnern nicht nur den Verlust des Verdieners, sondern auch die volle Schuldenbelastung aufbürden. Versicherungsmedizinisch gelten Allgemeinmediziner als vergleichsweise gutes Risiko: Da sie Zugang zu medizinischer Versorgung haben und oft gesundheitsbewusst leben, bieten viele Versicherer Ärzten Sonderkonditionen mit 10 bis 15% niedrigeren Prämien.

Für einen 38-jährigen Allgemeinmediziner mit einem Praxiskredit von 250.000 EUR und einer Restlaufzeit von 15 Jahren kostet eine Risikolebensversicherung über 300.000 EUR typischerweise zwischen 35 und 65 EUR monatlich, je nach Gesundheitszustand und Anbieter. Die Differenz zwischen günstigen und teuren Anbietern kann über die gesamte Laufzeit 3.000 bis 7.000 EUR betragen, weshalb ein Marktvergleich lohnt.

Worauf Allgemeinmediziner besonders achten sollten

Allgemeinmediziner sollten die Trennung zwischen der Praxisabsicherung und der Familienabsicherung sauber vornehmen. Eine einzige Risikolebensversicherung über die Gesamtsumme beider Bedarfe ist oft günstiger, aber unflexibel: Wenn der Praxiskredit abbezahlt ist, braucht man nur noch die Familienabsicherung weiterführen. Ärzteversichert empfiehlt daher zwei separate Verträge mit unterschiedlichen Laufzeiten. Zudem sollte die Todesfallsumme regelmäßig an veränderte Einkommensverhältnisse angepasst werden.

Typische Fehler bei Allgemeinmedizinern

Ein typischer Fehler ist die Unterschätzung des tatsächlichen Bedarfs: Viele Allgemeinmediziner versichern nur den Praxiskredit, nicht aber den Einkommensersatz für die Familie für die verbleibenden Arbeitsjahre. Wer bei einem Nettoeinkommen von 6.000 EUR monatlich und 25 verbleibenden Berufsjahren nur 200.000 EUR Deckung wählt, ist erheblich unterversichert. Ein weiterer Fehler ist die fehlende Berücksichtigung von Gesellschaftervereinbarungen in einer Gemeinschaftspraxis, die im Todesfall eine Abfindung für den hinterbliebenen Partner erfordern.

Fazit

Eine ausreichend dimensionierte Risikolebensversicherung ist für Allgemeinmediziner mit Praxis und Familie ein unverzichtbarer Baustein der Absicherung zu vergleichsweise geringen Kosten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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