Dermatologen gehören aus versicherungsmedizinischer Sicht zu den Fachärzten mit einem günstigeren Risikoprofil als operative Kollegen, da ihre Tätigkeit überwiegend ambulant und nicht lebenserhaltend ist. Dennoch sind Risikolebensversicherungen für Dermatologen mit Praxiskredit, Familie oder Geschäftspartnerschaft unverzichtbar.
Das Wichtigste in Kürze
- Dermatologen werden von Versicherern wegen ihrer nicht-operativen Tätigkeit in einer vergleichsweise günstigen Risikoklasse eingestuft, was zu niedrigeren Beiträgen als bei Chirurgen führt.
- Niedergelassene Dermatologen mit Praxiskredit von 100.000 bis 400.000 Euro für Laser- und Behandlungsgeräte sollten die Todesfallsumme mindestens in Höhe der Restschuld wählen.
- Bei kosmetisch-dermatologischen Praxen mit Privatpatientenfokus kann die Einkommenssicherung der Familie über eine Risikolebensversicherung besonders relevant sein, da kein staatlicher Rentenschutz im gewerblichen Bereich besteht.
Risikolebensversicherung speziell für Dermatologen
Dermatologen, die in einer eigenen Praxis tätig sind, tragen finanzielle Verantwortung gegenüber ihrer Familie und ihrem Praxisbetrieb. Im Fall des Todes eines niedergelassenen Dermatologen entstehen unmittelbar Fragen zur Praxisnachfolge, zur Bedienung laufender Kredite und zur Versorgung der Hinterbliebenen. Die Risikolebensversicherung ist das einfachste und kostengünstigste Instrument, um dieses Risiko abzusichern.
Da Dermatologen aus versicherungsmedizinischer Sicht als Nicht-Operateure eingestuft werden, profitieren sie von Beiträgen, die deutlich unter denen von Chirurgen oder Unfallchirurgen liegen. Ein 35-jähriger Dermatologe zahlt für eine Todesfallsumme von 500.000 Euro und eine Laufzeit bis Alter 65 in der Regel monatlich 30 bis 60 Euro. Bei Gemeinschaftspraxen empfiehlt sich eine gegenseitige Absicherung: Wenn ein Partner stirbt, muss der Überlebende entweder die Praxis allein weiterführen oder die Anteile von den Erben zurückkaufen. Ohne Risikolebensversicherung kann dies zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.
Worauf Dermatologen besonders achten sollten
Bei Dermatologen, die sowohl medizinische als auch kosmetische Leistungen erbringen, sollte die berufliche Tätigkeit im Versicherungsantrag vollständig beschrieben werden. Eine rein kosmetisch tätige Praxis ohne GKV-Zulassung hat eine andere Erlösstruktur als eine gemischt tätige Praxis; diese Unterschiede können bei der Einschätzung des Todesfallrisikos für Finanzierungen relevant sein. Ärzteversichert empfiehlt, die Versicherungssumme alle drei bis fünf Jahre zu überprüfen und an veränderte Kreditverbindlichkeiten oder Familiensituationen anzupassen.
Typische Fehler bei Dermatologen
Ein typischer Fehler ist die alleinige Absicherung über die betriebliche Seite, ohne die familiäre Versorgungslücke zu berücksichtigen. Dermatologen, die ihre Risikolebensversicherung auf die Höhe des Praxiskredits begrenzen, vernachlässigen die Versorgung von Partnern und Kindern im Todesfall. Ein weiterer Fehler ist die Wahl einer zu kurzen Laufzeit: Wer die Versicherung nur bis Ende des Praxiskredits laufen lässt, ist danach ohne Schutz für die verbleibende Familienphase.
Fazit
Dermatologen profitieren von günstigeren Risikoeinstufungen als operative Kollegen und sollten diesen Vorteil nutzen, um frühzeitig und kostengünstig ausreichend Risikolebensschutz aufzubauen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Risikolebensversicherung
- BaFin – Versicherungsaufsicht
- Bundesärztekammer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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