HNO-Ärzte sind als niedergelassene Praxisinhaber oder als Kliniker regelmäßig die wirtschaftliche Stütze ihrer Familien. Eine Risikolebensversicherung schützt Angehörige und Gläubiger im Todesfall und ist kostengünstig zu haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Risikolebensversicherung sichert bei Tod eine feste Summe für Hinterbliebene oder Kreditgeber aus.
- HNO-Ärzte werden bei den meisten Versicherern ohne Risikoaufschlag versichert.
- Die ideale Versicherungssumme beträgt das 3- bis 5-fache des Jahresbruttoeinkommens zuzüglich offener Verbindlichkeiten.
Risikolebensversicherung speziell für HNO-Ärzte
HNO-Ärzte mit eigener Praxis haben häufig Investitionskredite für Praxiseinrichtung, Audiometriegeräte, Endoskope oder Operationsequipment abzusichern. Diese Verbindlichkeiten können sich auf 100.000 bis 400.000 Euro belaufen. Eine Risikolebensversicherung über diese Summe stellt sicher, dass im Todesfall weder der Ehepartner noch Gesellschafter auf den Schulden sitzenbleiben.
Die monatliche Prämie für einen 38-jährigen, gesunden HNO-Arzt liegt für eine Deckungssumme von 400.000 Euro und eine Laufzeit von 20 Jahren bei etwa 35 bis 70 Euro. Das ist ein vergleichsweise geringer Betrag gemessen am abgesicherten Risiko. Sinnvoll ist eine Kombination aus einer konstanten Risikolebensversicherung für den Familienschutz und einer fallenden Restschuldversicherung, die parallel zum Kreditabbau sinkt.
Worauf HNO-Ärzte besonders achten sollten
Bei der Antragstellung müssen HNO-Ärzte vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu Gesundheitszustand und Vorerkrankungen machen. Verschwiegene Erkrankungen können im Leistungsfall zur Verweigerung der Auszahlung führen, was die Familie im schlimmsten Fall ungeschützt lässt. Ärzteversichert unterstützt HNO-Ärzte bei der Auswahl eines Anbieters, der auch bei bestehenden Erkrankungen eine faire Risikoprüfung bietet.
Typische Fehler bei HNO-Ärzten
Viele HNO-Ärzte schließen die Risikolebensversicherung zu einem frühen Zeitpunkt in ihrem Berufsleben ab und passen sie später nicht an. Wer nach der Niederlassung neue Kreditverbindlichkeiten eingeht oder die Familie vergrößert, benötigt eine höhere oder zusätzliche Police. Auch das Vernachlässigen einer Nachversicherungsgarantie, die eine Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung erlaubt, ist ein typischer Fehler beim Erstabschluss.
Fazit
Die Risikolebensversicherung gehört für HNO-Ärzte zum Pflichtprogramm der finanziellen Absicherung und sollte regelmäßig auf ihre Aktualität überprüft werden. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Risikolebensversicherung Grundlagen
- BaFin – Produktinformationsblätter Risikoleben
- Bundesärztekammer – Finanzielle Vorsorge
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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