Rechtsmediziner arbeiten überwiegend in universitären Instituten oder Landesinstituten für gerichtliche und soziale Medizin. Als angestellte Ärzte haben sie kein Praxisvermögen, das im Todesfall Hinterbliebene absichert; die Risikolebensversicherung ist deshalb der wichtigste Schutz für Familie und laufende Verbindlichkeiten.
Das Wichtigste in Kürze
- Kein Praxisvermögen als Puffer: Im Gegensatz zu niedergelassenen Ärzten haben Rechtsmediziner im Todesfall keinen Praxiswert, der auf die Familie übergeht; die Risikolebensversicherung füllt diese Lücke.
- Fairer Risikoeinstufung: Rechtsmediziner werden von Versicherern nicht als Hochrisikogruppe eingestuft; Beiträge sind im Vergleich zu operativen Chirurgen deutlich günstiger.
- Absicherung von Immobilienkrediten: Viele Rechtsmediziner finanzieren Wohneigentum; eine Risikolebensversicherung über die Kreditsumme schützt die Familie vor Schulden im Todesfall.
Risikolebensversicherung speziell für Rechtsmediziner
Rechtsmediziner sind typischerweise an Universitätskliniken oder Instituten angestellt und verdienen nach TV-Ärzte oder W-Besoldung (Professorinnen und Professoren) zwischen 7.000 und 15.000 EUR brutto monatlich. Wer als Rechtsmediziner eine Immobilie mit 400.000 EUR finanziert hat, sollte eine Risikolebensversicherung in dieser Höhe abschließen, um sicherzustellen, dass die Kreditschuld im Todesfall vollständig abgedeckt ist.
Für Rechtsmediziner, die Kinder haben oder deren Lebenspartner nicht vollständig eigenständig für die Lebenshaltung aufkommen kann, empfiehlt sich eine zweite Police für den Hinterbliebenenunterhalt. Als Faustregel gilt das 3- bis 5-fache des Jahresnettoeinkommens; bei einem Nettoeinkommen von 60.000 EUR wären das 180.000 bis 300.000 EUR.
Worauf Rechtsmediziner besonders achten sollten
Rechtsmediziner sollten bei der Gesundheitsprüfung vollständige Angaben über Vorerkrankungen machen. Das hohe medizinische Fachwissen verleitet manchmal dazu, Diagnosen zu "schönreden"; tatsächlich führt dies im Leistungsfall zur Anfechtung des Vertrags und zur Versagung der Auszahlung.
Ärzteversichert empfiehlt Rechtsmedizinern, Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung zu trennen. Kombiprodukte erscheinen günstiger, bieten aber weniger Flexibilität und sind bei Änderungen des Bedarfs schwerer anzupassen.
Typische Fehler bei Rechtsmedizinern
Ein häufiger Fehler ist die fehlende Aktualisierung der Bezugsrechtsberechtigung. Wer eine Risikolebensversicherung als unverheirateter Student abgeschlossen und die Eltern als Bezugsberechtigte eingetragen hat, muss nach Heirat oder Geburt eines Kindes die Begünstigte ändern. Wird dies vergessen, geht die Auszahlung an die falschen Personen.
Ein weiterer Fehler ist die fehlende Anpassung der Versicherungssumme nach dem Kauf einer Immobilie. Wer vor dem Immobilienkauf eine Police über 100.000 EUR hatte und nach dem Kauf mit einem Kredit von 400.000 EUR belastet ist, hat eine erhebliche Absicherungslücke.
Fazit
Rechtsmediziner als überwiegend angestellte Ärzte ohne Praxisvermögen sind auf die Risikolebensversicherung als primären Hinterbliebenen-Schutz angewiesen, der regelmäßig an Lebensveränderungen angepasst werden muss. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Risikolebensversicherung
- BaFin – Versicherungsaufsicht Deutschland
- Bundesärztekammer – Rechtsmedizin
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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