Unfallchirurgen tragen durch Nacht- und Bereitschaftsdienste sowie körperlich belastende Operationen ein überdurchschnittliches Mortalitätsrisiko im Vergleich zu nicht-operativen Fachrichtungen. Eine Risikolebensversicherung schützt Familien und Praxispartner vor den finanziellen Folgen eines plötzlichen Todesfalls.
Das Wichtigste in Kürze
- Unfallchirurgen mit Praxiskrediten von 300.000 bis 800.000 Euro benötigen eine Risikolebensversicherung, deren Todesfallsumme mindestens die ausstehenden Verbindlichkeiten abdeckt.
- Die erhöhte körperliche Belastung im OP und im Traumadienst kann bei einigen Versicherern zu Risikozuschlägen führen; ein Vergleich von Tarifen ist daher besonders wichtig.
- Gemeinschaftspraxen und BAGs sollten eine gegenseitige Risikolebensversicherung auf Praxispartner abschließen, um das Auseinanderfallen der Praxis im Todesfall eines Partners zu verhindern.
Risikolebensversicherung speziell für Unfallchirurgen
Die Risikolebensversicherung schützt nicht nur die Familie, sondern auch die wirtschaftliche Grundlage der Praxis. Ein Unfallchirurg, der eine Gemeinschaftspraxis mit einem Kredit von 500.000 Euro für Geräte und Umbau betreibt, hinterlässt im Todesfall eine Verbindlichkeit, die die Praxis in ernsthafte Schwierigkeiten bringen kann. Versicherer differenzieren bei der Beitragskalkulation zwischen operativen und nicht-operativen Ärzten; Unfallchirurgen werden in der Regel ähnlich wie andere operative Fachrichtungen eingestuft, was zu Beiträgen von etwa 20 bis 50 Euro monatlich für eine Versicherungssumme von 500.000 Euro bei einem 35-jährigen Unfallchirurgen führt.
Für Unfallchirurgen, die als angestellte Oberärzte oder Chefärzte ohne eigene Praxis tätig sind, dient die Risikolebensversicherung primär dem Schutz der Familie. Hier sollte die Todesfallsumme mindestens das drei- bis fünffache Jahreseinkommen betragen, also bei einem Oberarzt mit 120.000 Euro Jahresgehalt mindestens 360.000 bis 600.000 Euro. Die Laufzeit sollte bis zum Ende der Familienphase oder bis zum Renteneintrittsalter gewählt werden.
Worauf Unfallchirurgen besonders achten sollten
Beim Antrag ist die vollständige Angabe der beruflichen Tätigkeit entscheidend. Ein Unfallchirurg, der auch im Notarztdienst tätig ist, trägt ein höheres Risiko als einer, der ausschließlich elektiv operiert. Fehlangaben können im Todesfall zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Ärzteversichert begleitet Unfallchirurgen bei der korrekten Antragstellung und dem Vergleich von Tarifen mit und ohne Risikozuschlag für operative Tätigkeit. Besonders wichtig ist auch die regelmäßige Überprüfung der Versicherungssumme: Bei steigendem Kreditvolumen oder wachsender Familie sollte die Todesfallsumme angepasst werden.
Typische Fehler bei Unfallchirurgen
Ein typischer Fehler ist die Unterlassung der gegenseitigen Absicherung in Gemeinschaftspraxen. Wenn ein Praxispartner verstirbt und keine Risikolebensversicherung auf dessen Leben besteht, muss der überlebende Partner die Praxisanteile häufig von den Erben teuer zurückkaufen. Ein weiterer Fehler ist die zu kurze Laufzeit: Wer die Versicherung nur bis zum Ende des Praxiskredits laufen lässt, ist danach ohne Schutz für die Familienphase.
Fazit
Unfallchirurgen brauchen eine Risikolebensversicherung, die sowohl familiäre als auch betriebliche Risiken abdeckt und die operative Tätigkeit korrekt im Antrag abbildet. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Bundesärztekammer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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