Zahnärzte investieren beim Praxiskauf oder der Praxisgründung typischerweise 150.000 bis 500.000 EUR in Ausstattung, Umbau und Kassenarztsitz. Diese Investition wird durch ein Bankdarlehen finanziert, das im Todesfall des Praxisinhabers zur existenziellen Belastung für die Familie werden kann. Die Risikolebensversicherung ist daher ein unverzichtbarer Baustein der Praxisfinanzierung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zahnarztpraxen werden mit Investitionen von 150.000 bis 500.000 EUR aufgebaut; die Risikolebensversicherung muss diesen Kreditbetrag mindestens abdecken.
  • Zahnärzte werden von Versicherern günstig eingestuft (kein erhöhtes Berufsrisiko), was attraktive Prämien ermöglicht.
  • Eine fallende Versicherungssumme, die dem Tilgungsverlauf des Praxisdarlehens folgt, ist in der Regel günstiger als eine konstante Versicherungssumme.

Risikolebensversicherung speziell für Zahnärzte

Die Praxisfinanzierung eines Zahnarztes umfasst typischerweise: Behandlungseinheiten (80.000 bis 200.000 EUR), Röntgenanlage (30.000 bis 80.000 EUR), digitale Infrastruktur (CEREC, DVT, Intraoralscanner: 50.000 bis 150.000 EUR) und den Goodwill für den Kassensitz (80.000 bis 200.000 EUR). Die Gesamtinvestition kann schnell 400.000 EUR übersteigen. Die Bank verlangt für diese Finanzierung regelmäßig eine Risikolebensversicherung als Sicherheit.

Die Versicherungssumme sollte mindestens dem Kreditbetrag entsprechen; empfehlenswert ist ein Aufschlag für den Familienschutz. Wer 300.000 EUR Praxiskredit hat und eine Familie mit Kindern zu versorgen, sollte eine Gesamtversicherungssumme von 400.000 bis 500.000 EUR anstreben. Bei einer 35-jährigen Zahnärztin ohne Vorerkrankungen kostet eine 30-jährige Police mit 400.000 EUR konstanter Versicherungssumme typischerweise 60 bis 100 EUR monatlich.

Worauf Zahnärzte besonders achten sollten

Die Gesundheitsprüfung sollte vollständig und ehrlich ausgefüllt werden. Zahnärzte mit behandelter Rückenproblematik (häufig in der Zahnmedizin durch Arbeitshaltung bedingt) oder anderen Vorerkrankungen sollten über Ärzteversichert eine anonyme Voranfrage stellen, die klärt, welche Versicherer ohne Ausschlüsse oder zu akzeptablen Mehrbeiträgen versichern. Eine Ablehnung durch einen Versicherer kann den Abschluss bei anderen Versicherern erschweren.

Für Zahnarztpaare, die gemeinsam eine Praxis betreiben, empfiehlt Ärzteversichert eine gegenseitige Überkreuzversicherung: Jeder Partner versichert das Leben des anderen als Begünstigten, damit im Todesfall die Weiterführung der Praxis finanziell gesichert ist.

Typische Fehler bei Zahnärzten

Ein häufiger Fehler ist die Kombination von Risikolebensversicherung und kapitalbildender Lebensversicherung in einem Produkt: Kombinationsprodukte sind meist teurer als separate Policen und bieten weniger Transparenz über die tatsächlichen Kosten des Todesfallschutzes. Ein zweiter Fehler betrifft die fehlende Anpassung nach großen Investitionen: Wer nachträglich 100.000 EUR zusätzlich in einen DVT-Scanner investiert und den Kredit aufstockt, muss die Risikolebensversicherung entsprechend anpassen.

Fazit

Die Risikolebensversicherung ist für Zahnärzte mit Praxisfinanzierung ein unverzichtbarer Schutz für Familie und Betrieb. Wer Praxis- und Familienschutz sauber trennt und die Versicherungssummen regelmäßig anpasst, ist dauerhaft gut abgesichert. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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