Augenärzte gehören zu den Facharztgruppen mit überdurchschnittlich hohen Praxisgewinnen, was die steuerliche Relevanz der Rürup-Rente besonders groß macht. Gleichzeitig sind viele ophtalmologische Praxen kapitalintensiv, und die Bindung liquider Mittel in Altersvorsorgeprodukte muss sorgfältig gegen den Investitionsbedarf der Praxis abgewogen werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Augenärzte mit Privatpatientenanteil über 30 Prozent erzielen Jahresgewinne von 200.000 bis 500.000 Euro, wodurch der maximale Vorsorgeabzug von 29.344 Euro (2025) vollständig ausgeschöpft werden kann.
  • Die Rürup-Rente ist insolvenzfest und pfändungssicher, was für Praxisinhaber mit Investitionskrediten ein zusätzlicher Sicherheitsfaktor ist.
  • Für Augenärzte, die kurz vor der Praxisabgabe stehen, können Einmalbeiträge in die Rürup-Rente den Veräußerungsgewinn erheblich reduzieren.

Rürup-Rente speziell für Augenärzte

Ophthalmologische Praxen mit Schwerpunkt auf refraktiver Chirurgie (Lasik, Lasek, SMILE) erzielen durch Privatleistungen erhebliche Gewinne, die vollständig der Einkommensteuer unterliegen. Bei einem Jahresgewinn von 300.000 Euro und einem Grenzsteuersatz von 45 Prozent führt ein Rürup-Beitrag von 25.000 Euro zu einer Steuerersparnis von etwa 11.250 Euro. Netto kostet die Altersvorsorge damit weniger als 14.000 Euro, obwohl 25.000 Euro für die Zukunft angelegt werden.

Augenärzte, die Mitglied im ärztlichen Versorgungswerk sind, zahlen Pflichtbeiträge, die den steuerlichen Höchstbetrag teilweise aufbrauchen. Bei einem Versorgungswerksbeitrag von 18.000 Euro (2025) verbleiben noch ca. 11.000 Euro Spielraum für Rürup-Beiträge. Diese können bei ertragstarken Jahren durch Einmalbeiträge ausgeschöpft werden, wenn Liquidität vorhanden ist.

Worauf Augenärzte besonders achten sollten

Augenärzte, die ihre Praxis in 10 bis 15 Jahren abgeben möchten, sollten die Rürup-Rente als einen von mehreren Vorsorgebausteinen betrachten. Da die Rürup-Rente nicht kapitalisierbar ist, eignet sie sich nur für den Teil der Altersvorsorge, der dauerhaft gebunden werden soll. Ärzteversichert empfiehlt eine Kombination aus Rürup (steueroptimiert), ETF-Depot (flexibel) und Immobilie (inflationsgeschützt), die das Gesamtvorsorgekonzept ausbalanciert.

Für ältere Augenärzte (ab 55 Jahren) mit baldiger Praxisabgabe bieten Einmalbeiträge in bestehende oder neue Rürup-Verträge besondere Steuervorteile: Der Sonderausgabenabzug kann im Jahr der höchsten Steuerbelastung (Verkaufsjahr) gezielt eingesetzt werden, um die Steuer auf den Veräußerungsgewinn zu reduzieren.

Typische Fehler bei Augenärzten

Ein verbreiteter Fehler ist die Wahl eines Rürup-Tarifs ohne ausreichende Renditechance: Reine Garantieprodukte performen bei einem 20-jährigen Anlagehorizont oft unterhalb der Inflationsrate. Fondsgebundene Tarife mit ETF-Anteil sind für jüngere Augenärzte klar überlegen. Außerdem wird die Rentenphase nicht ausreichend geplant: Rürup-Leistungen im Alter sind nachgelagert zu versteuern; wer dies nicht einkalkuliert, unterschätzt die effektive Nettorente.

Fazit

Die Rürup-Rente ist für Augenärzte mit hohen Praxisgewinnen ein besonders effizientes Instrument zur Steuerreduktion und Altersvorsorge. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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