Dermatologen mit eigener Praxis erzielen häufig hohe Jahresgewinne, die zu einem Grenzsteuersatz von 42 bis 45 Prozent führen. Die Rürup-Rente (Basisrente) ist für diese Einkommensgruppe besonders attraktiv, weil Beiträge als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig sind und die unmittelbare Steuerersparnis erheblich sein kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Dermatologen können Rürup-Beiträge bis zum Höchstbetrag von 29.344 Euro (Stand 2025, Alleinstehende) als Sonderausgaben von der Steuer abziehen.
  • Die Rürup-Rente ergänzt die Versorgungswerks-Rente sinnvoll, da sie eine lebenslange garantierte Rente mit Kapitaldeckung aufbaut.
  • Besonders attraktiv ist die Rürup-Rente für Dermatologen mit hohem IGeL-Umsatz, da diese Erlöse das zu versteuernde Einkommen erhöhen und damit die Steuerersparnis durch Rürup-Beiträge vergrößern.

Rürup-Rente speziell für Dermatologen

Niedergelassene Dermatologen sind in der Regel Mitglieder des ärztlichen Versorgungswerks ihrer Landesärztekammer. Die Pflichtbeiträge zum Versorgungswerk decken jedoch häufig nur 50 bis 70 Prozent des angestrebten Ruhestandseinkommens ab. Die Rürup-Rente bietet die Möglichkeit, diese Lücke steuerlich begünstigt zu schließen. Bei einem Jahresgewinn von 350.000 Euro und einem Grenzsteuersatz von 45 Prozent bedeutet ein Rürup-Beitrag von 20.000 Euro eine unmittelbare Steuerersparnis von etwa 9.000 Euro im Jahr der Einzahlung.

Der steuerliche Abzug ist an den Sonderausgabenrahmen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG gebunden; dieser beträgt 2025 für Alleinstehende 29.344 Euro und für Verheiratete 58.688 Euro. Da Dermatologen mit Versorgungswerks-Beiträgen bereits einen Teil dieses Rahmens ausschöpfen, ist der verbleibende Spielraum für den Rürup-Beitrag individuell zu berechnen. Ein auf Heilberufe spezialisierter Steuerberater kann den optimalen Rürup-Beitrag exakt ermitteln.

Worauf Dermatologen besonders achten sollten

Bei der Produktauswahl für die Rürup-Rente sollten Dermatologen auf transparente Kostenstrukturen, flexible Beitragsgestaltung und eine Anlagestrategie mit ausreichendem Aktienanteil (bei langer Ansparphase) achten. Ärzteversichert empfiehlt, die Rürup-Rente nicht als einziges Altersvorsorge-Instrument zu nutzen: Da Rürup-Kapital nicht beleihbar ist, nicht vererbt werden kann und ausschließlich als Rente ausgezahlt wird, sollte es durch ein flexibleres ETF-Portfolio ergänzt werden. Für Dermatologen mit ästhetischem Praxisschwerpunkt und hohem privatärztlichem Umsatz lohnt sich die jährliche Überprüfung, ob die optimale Beitragshöhe ausgeschöpft wird.

Typische Fehler bei Dermatologen

Ein häufiger Fehler ist die Wahl eines Rürup-Produkts mit hohen Abschluss- und Verwaltungskosten. Da die Renditewirkung eines Rürup-Vertrags von der Kostentransparenz abhängt, sollten nur Produkte gewählt werden, die die Effektivkosten klar ausweisen. Ein weiterer Fehler ist die fehlende Koordination mit dem Steuerberater: Wer den Rürup-Beitrag ohne Kenntnis des aktuellen Sonderausgabenrahmens einzahlt, riskiert entweder eine nicht vollständig steuerlich wirksame Einzahlung oder verschenkt Potenzial.

Fazit

Die Rürup-Rente ist für Dermatologen mit hohem Praxisgewinn eines der wirksamsten steuerlichen Instrumente zur gleichzeitigen Steuerreduzierung und Altersvorsorge. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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