Selbstständige Gynäkologen mit eigener Praxis gehören zu den Hauptzielgruppen der Rürup-Rente, da sie keine Möglichkeit haben, über einen Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge aufzubauen. Mit steigendem Einkommen wächst dabei der steuerliche Vorteil erheblich.
Das Wichtigste in Kürze
- Beiträge zur Rürup-Rente sind 2025 bis zu 27.566 Euro pro Jahr steuerlich absetzbar (für Alleinstehende).
- Gynäkologen, die zugleich ins ärztliche Versorgungswerk einzahlen, können den Rürup-Beitrag um diese Summe kürzen.
- Die Rürup-Rente ist pfändungssicher und gehört damit zu den besonders geschützten Vorsorgeformen.
Rürup-Rente speziell für Gynäkologen
Niedergelassene Gynäkologen mit durchschnittlichen Jahreseinnahmen von 200.000 bis 400.000 Euro befinden sich regelmäßig im Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Beiträge zur Rürup-Rente reduzieren das zu versteuernde Einkommen direkt und sparen damit bis zu 42 Cent je eingezahltem Euro. Bei einem maximalen Jahresbeitrag von 27.566 Euro ergibt sich eine Steuerersparnis von bis zu 11.577 Euro pro Jahr. Dieser Effekt ist besonders im Verarbeitungsjahr der Beiträge spürbar.
Gynäkologen, die pflichtmäßig ins ärztliche Versorgungswerk einzahlen, können ihre Rürup-Beiträge nicht in voller Höhe zusätzlich absetzen: Die Versorgungswerk-Beiträge werden auf den absetzbaren Maximalbetrag angerechnet. Wer also 15.000 Euro ins Versorgungswerk einzahlt, kann noch bis zu 12.566 Euro Rürup-Beiträge steuerlich geltend machen. Es lohnt sich, diese Grenze regelmäßig mit einem Steuerberater zu prüfen, da sich die gesetzlichen Höchstbeträge jährlich verändern können.
Worauf Gynäkologen besonders achten sollten
Die Rürup-Rente ist nachgelagert zu versteuern, das heißt die Rentenauszahlungen unterliegen im Rentenalter dem dann geltenden Einkommenssteuersatz. Da dieser in der Regel niedriger ist als der aktive Grenzsteuersatz, bleibt unter dem Strich ein steuerlicher Vorteil. Ärzteversichert empfiehlt Gynäkologen, die Rürup-Rente mit einer fondsgebundenen Anlage zu kombinieren, um neben dem Steuereffekt auch langfristige Renditechancen zu nutzen. Dabei sollte auf flexible Beitragszahlungen geachtet werden, die in umsatzschwächeren Jahren reduziert werden können.
Typische Fehler bei Gynäkologen
Ein häufiger Fehler ist das Ausschöpfen des Rürup-Höchstbetrags ohne Berücksichtigung der bereits geleisteten Versorgungswerk-Beiträge. Das kann zu einer Überzahlung führen, die steuerlich nicht anerkannt wird. Ein weiterer Fehler ist die Wahl eines Rürup-Produkts ohne ausreichende Flexibilität, sodass das Kapital im Insolvenzfall oder bei starker Einkommensveränderung nicht angepasst werden kann.
Fazit
Die Rürup-Rente ist für selbstständige Gynäkologen ein effektives Instrument zur steuerprivilegierten Altersvorsorge, das gezielt auf ihre Einkommens- und Versorgungssituation abgestimmt werden sollte. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesfinanzministerium – Altersvorsorge und Steuern
- Bundesärztekammer – Versorgungswerk
- GDV – Basisrente im Überblick
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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