Die Rürup-Rente (Basisrente) ist für niedergelassene HNO-Ärzte eines der steuerlich attraktivsten Vorsorgeprodukte. Wer als Selbstständiger nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, kann über die Rürup-Rente erhebliche Steuerersparnisse erzielen und gleichzeitig für das Alter vorsorgen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beiträge zur Rürup-Rente sind 2026 zu 100 % als Sonderausgaben abziehbar, maximal 27.566 Euro für Alleinstehende und 55.132 Euro für Verheiratete.
  • Die Rürup-Rente ist pfändungs- und insolvenzgeschützt, was für Praxisinhaber ein wichtiger Vorteil ist.
  • HNO-Ärzte als Mitglieder im Versorgungswerk können den Rürup-Höchstbetrag durch Versorgungswerks-Beiträge bereits teilweise ausschöpfen.

Rürup-Rente speziell für HNO-Ärzte

Niedergelassene HNO-Ärzte sind Pflichtmitglieder im Versorgungswerk ihrer Ärztekammer und zahlen dort typischerweise 14,6 % ihres Einkommens ein. Diese Beiträge werden auf den Rürup-Höchstbetrag angerechnet. Bei einem Jahresbeitrag von 12.000 Euro an das Versorgungswerk verbleiben noch ca. 15.566 Euro, die zusätzlich in eine Rürup-Rente eingezahlt und steuerlich geltend gemacht werden können.

Ein HNO-Arzt mit einem Jahreseinkommen von 200.000 Euro spart durch die Nutzung des verbleibenden Rürup-Spielraums bei einem Grenzsteuersatz von 42 % rund 6.500 Euro Einkommensteuer jährlich. Über 20 Jahre ergibt das eine Steuerersparnis von über 130.000 Euro, zuzüglich Zinswachstum. Die Rürup-Rente kann als klassische Rentenversicherung, fondsgebundene Rentenversicherung oder über ETF-Sparpläne aufgebaut werden; für jüngere HNO-Ärzte sind renditeorientierte Varianten besonders attraktiv.

Worauf HNO-Ärzte besonders achten sollten

HNO-Ärzte sollten bei der Auswahl einer Rürup-Police auf flexible Beitragsgestaltung achten, da das Praxiseinkommen von Jahr zu Jahr schwanken kann. Ärzteversichert berät HNO-Ärzte dabei, den optimalen Beitrag für die Rürup-Rente jährlich an das tatsächliche Einkommen anzupassen und gleichzeitig mit anderen Vorsorgebausteinen wie betrieblicher Altersvorsorge für Mitarbeiter zu kombinieren. Außerdem ist die Rentenbeginn-Regelung zu beachten: Frühestes Rentenbeginn-Alter ist 62 Jahre; eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich.

Typische Fehler bei HNO-Ärzten

Ein häufiger Fehler ist die Einzahlung des maximalen Rürup-Betrags, ohne die Versorgungswerks-Beiträge abzuziehen, was zu falschen Steuererklärungen führen kann. Außerdem wählen viele HNO-Ärzte zu konservative Anlagestrategien, die bei langen Laufzeiten deutlich hinter dem Kapitalmarktpotenzial zurückbleiben.

Fazit

Die Rürup-Rente ist für HNO-Ärzte ein leistungsstarkes Instrument der steuerlich geförderten Altersvorsorge, das optimal an die individuelle Einkommenssituation angepasst werden sollte. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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