Internisten zählen zu den größten Facharztgruppen in Deutschland, und viele von ihnen sind als niedergelassene Praxisinhaber selbstständig tätig. Für diese Gruppe ist die Rürup-Rente eine der steuereffizientesten Formen der privaten Altersvorsorge, gerade weil das Versorgungswerk allein den Bedarf im Ruhestand oft nicht deckt. Wer die Mechanismen kennt, kann bei einem Praxisgewinn von 200.000 Euro und mehr mehrere tausend Euro Steuern pro Jahr sparen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der steuerlich abzugsfähige Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen (Rürup und Versorgungswerk zusammen) beträgt 2025 bis zu 29.344 Euro für Alleinstehende.
  • Internisten mit Schwerpunkt (Kardiologie, Gastroenterologie etc.) als Belegarzt oder im MVZ profitieren von hohen Einkommen, die den maximalen Abzugsbetrag häufig voll ausschöpfen können.
  • Fondsgebundene Rürup-Tarife bieten langfristig deutlich höhere Renditen als klassische Garantieprodukte.

Rürup-Rente speziell für Internisten

Niedergelassene Internisten haben typischerweise einen Jahresgewinn zwischen 120.000 und 280.000 Euro, abhängig von Schwerpunkt, Kassenanteil und Praxisgröße. Bei einem Grenzsteuersatz von 45 Prozent und einem Rürup-Beitrag von 25.000 Euro ergibt sich eine Steuerersparnis von ca. 11.250 Euro pro Jahr. Über 20 Ansparjahre summiert sich der Steuervorteil auf mehr als 200.000 Euro, die andernfalls ans Finanzamt geflossen wären.

Internisten, die einem ärztlichen Versorgungswerk angehören (z. B. Versorgungswerk der Ärztekammer Nordrhein), zahlen bereits Pflichtbeiträge von bis zu 18.025 Euro (2025, bezogen auf die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung). Diese Beiträge werden auf den Höchstbetrag angerechnet, sodass der verbleibende Spielraum für Rürup-Beiträge individuell variiert. Eine genaue Berechnung lohnt sich deshalb vor Vertragsbeginn.

Worauf Internisten besonders achten sollten

Internisten, die kurz vor dem Ruhestand stehen (ab ca. 55 Jahren), profitieren besonders von Einmalbeiträgen oder deutlich erhöhten Jahresbeiträgen, da der Abzugsbetrag auch für Nachzahlungen genutzt werden kann. Ärzteversichert empfiehlt, die Rürup-Rente nicht als Einzelinstrument, sondern im Gesamtkontext der Altersvorsorge zu betrachten: Versorgungswerk, Rürup, Immobilien und ETF-Depot sollten aufeinander abgestimmt sein.

Für Internisten im Angestelltenverhältnis (z. B. als Leitender Arzt im Krankenhaus) ist die Rürup-Rente weniger attraktiv, da Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung den Höchstbetrag bereits erheblich reduzieren. Hier sind betriebliche Altersvorsorge und private Rentenversicherung häufig besser geeignet.

Typische Fehler bei Internisten

Häufig wird die Rürup-Rente erst dann abgeschlossen, wenn die Praxis bereits gut läuft und das Einkommen hoch ist, also im Alter von 45 bis 50 Jahren. Durch den späten Start entgeht ein erheblicher Teil des Zinseszinseffekts. Ein weiterer Fehler ist die Wahl eines rein garantiebasierten Tarifs, der bei einem 30-jährigen Anlagezeitraum hinter der Inflationsrate zurückbleibt. Schließlich wird die Beitragsflexibilität oft nicht genutzt: In einem Jahr mit hohem Praxisgewinn können Mehrbeiträge steuerlich besonders wirksam sein.

Fazit

Die Rürup-Rente ist für selbstständige Internisten ein zentrales Instrument der steuerlichen Vorsorgeoptimierung, das frühzeitig und strategisch geplant werden sollte. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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