Niedergelassene Kinderärzte zahlen Pflichtbeiträge ins ärztliche Versorgungswerk und können darüber hinaus eine Rürup-Rente als ergänzende Altersvorsorge nutzen. Angesichts vergleichsweise moderater Praxisgewinne in der Pädiatrie gegenüber interventionellen Fachgebieten ist die steueroptimierte Rürup-Strategie besonders relevant.
Das Wichtigste in Kürze
- Versorgungswerk plus Rürup optimal kombinieren: Beide Beitragsarten teilen sich den steuerlichen Höchstbetrag von 27.566 EUR (2025); die Kombination ermöglicht volle steuerliche Ausschöpfung.
- Moderate Praxisgewinne in der Pädiatrie nutzen gezielt: Kinderärzte mit einem Jahresgewinn von 80.000 bis 120.000 EUR profitieren besonders von der Rürup-Absetzbarkeit.
- Pflichtbeitrag erhöhen oder Rürup-Vertrag abschließen: Je nach Versorgungswerk ist eine freiwillige Beitragserhöhung oder der Abschluss eines separaten Rürup-Vertrags die bessere Option.
Rürup-Rente speziell für Kinderärzte
Ein niedergelassener Kinderarzt mit einem Jahresgewinn von 100.000 EUR zahlt einen Pflichtbeitrag von etwa 15.000 EUR ins Versorgungswerk. Der verbleibende Spielraum für einen Rürup-Vertrag beträgt damit rund 12.566 EUR jährlich. Bei einem Grenzsteuersatz von 40 Prozent ergibt das eine Steuerersparnis von gut 5.000 EUR, die im Investitions- oder Konsumbudget frei wird.
Kinderärzte in der Aufbauphase der Praxis, die noch hohe Kreditraten für die Praxisgründung zahlen, sollten die Rürup-Beiträge nicht so hoch ansetzen, dass die Liquidität darunter leidet. Rürup-Beiträge sind zwar steuerlich vorteilhaft, binden aber Kapital dauerhaft bis zum Rentenalter. Eine flexible Rürup-Police mit der Möglichkeit, den Beitrag zwischen 25 und 100 Prozent des vereinbarten Beitrags zu zahlen, bietet hier die nötige Liquiditätssicherheit.
Worauf Kinderärzte besonders achten sollten
Kinderärzte sollten bei der Wahl des Rürup-Anbieters auf einen Tarif achten, der eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung einschließt. Im Fall einer BU-bedingten Praxisaufgabe sichert die BU-Zusatzversicherung die Weiterbesparung des Rürup-Vertrags ohne eigene Beitragszahlung, was die spätere Rentenleistung schützt.
Ärzteversichert empfiehlt Kinderärzten, die jährliche Rürup-Strategie gemeinsam mit dem Steuerberater zu planen und den optimalen Beitrag jedes Jahr neu zu bestimmen. In einkommensstarken Jahren (zum Beispiel nach einer Praxispartnerschaftserweiterung) kann der Beitrag erhöht, in ruhigeren Jahren gesenkt werden.
Typische Fehler bei Kinderärzten
Ein verbreiteter Fehler ist der Abschluss eines Rürup-Vertrags ohne Abstimmung mit dem Versorgungswerk-Beitrag. Wer beide Beiträge zusammen den steuerlichen Höchstbetrag übersteigen lässt, zahlt ohne steuerlichen Vorteil und verschenkt Liquidität.
Ein weiterer Fehler ist die Wahl eines Rürup-Tarifs mit hohen Abschlusskosten und langen Amortisationszeiten. Kinderärzte mit moderaten Gewinnen sollten auf kostengünstige Fondsgebundene Rürup-Tarife ohne Ausgabeaufschlag oder auf Nettotarife setzen, die keine Abschlusskosten berechnen.
Fazit
Die Rürup-Rente ist für niedergelassene Kinderärzte eine effiziente Ergänzung zum Versorgungswerk, wenn sie steuerlich korrekt geplant und mit ausreichender Flexibilität ausgestattet wird. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen
- Bundesministerium der Finanzen – Basisrente (Rürup)
- Bundesärztekammer – Altersvorsorge für niedergelassene Ärzte
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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