Die Rürup-Rente (Basisrente) ist für Notfallmediziner, die als angestellte Ärzte nicht im ärztlichen Versorgungswerk pflichtversichert sind, ein attraktives Instrument zur steuerlich geförderten Altersvorsorge. Mit steigendem Einkommen steigt auch die steuerliche Entlastungswirkung der Rürup-Beiträge erheblich.
Das Wichtigste in Kürze
- Angestellte Notfallmediziner, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, können Rürup-Beiträge zusätzlich zur GRV nutzen
- Im Jahr 2025 sind Beiträge bis 27.566 Euro (Singles) bzw. 55.132 Euro (Ehepaare) als Sonderausgaben steuerlich absetzbar
- Die Rürup-Rente ist nicht vererbbar, nicht übertragbar und nicht beleihbar, bietet aber Hartz-IV-Schutz
Rürup-Rente speziell für Notfallmediziner
Notfallmediziner sind in Deutschland meist angestellt und zahlen Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Viele sind auch Mitglieder der ärztlichen Versorgungswerke (Befreiung von der GRV nach § 6 Abs. 1 SGB VI). In beiden Fällen bietet die Rürup-Rente einen steuerlich attraktiven Ergänzungsbaustein: Die Beiträge werden als Sonderausgaben von der Einkommensteuer abgezogen, was bei einem Grenzsteuersatz von 42 % (Einkommensteuerspitzensatz ab ca. 66.000 Euro zvE) zu einer Steuerersparnis von bis zu 11.578 Euro jährlich führt.
Besonders für Notfallmediziner mit Schichtdienstzulagen und variablem Einkommen ist die Rürup-Rente interessant, da die Beitragshöhe flexibel gewählt werden kann: In einkommensstarken Jahren können höhere Beiträge geleistet werden, in Elternzeit oder Sabbatical können die Beiträge reduziert oder ausgesetzt werden. Die Auszahlung beginnt frühestens mit 62 Jahren und erfolgt als lebenslange monatliche Rente.
Worauf Notfallmediziner besonders achten sollten
Notfallmediziner sollten beim Abschluss eines Rürup-Vertrages auf niedrige Kostenquoten und flexible Anlagemöglichkeiten achten: Verträge mit hohem Anteil an Fonds-Investments (fondsgebundene Rürup-Rente) bieten langfristig bessere Renditechancen als klassische verzinsliche Verträge. Ärzteversichert empfiehlt, die Rürup-Rente als Teil einer ganzheitlichen Altersvorsorgestrategie zu betrachten und die Beitragshöhe jährlich an die Steuer- und Einkommenssituation anzupassen.
Typische Fehler bei Notfallmedizinern
Ein häufiger Fehler ist der Abschluss einer Rürup-Rente ohne ausreichenden Vergleich der Anbieter: Die Kostenunterschiede zwischen verschiedenen Produkten können die Rendite um bis zu 1,5 Prozentpunkte jährlich beeinflussen. Außerdem wird die eingeschränkte Verfügbarkeit (kein Kapitalwahlrecht, keine Kündigung) manchmal unterschätzt.
Fazit
Die Rürup-Rente ist für Notfallmediziner ein effizientes Instrument zur steuerlich geförderten Altersvorsorge, das flexibel an die Einkommenssituation angepasst werden kann. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesfinanzministerium – Basisrente (Rürup)
- BaFin – Rentenversicherungen
- Gesetze im Internet – § 10 EStG Sonderausgaben
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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