Palliativmediziner stehen bei der Altersvorsorge vor einer spezifischen Situation: Viele sind in Krankenhäusern oder Hospizen angestellt, was ihre Einkommensstruktur und damit die steuerliche Optimierung der Altersvorsorge von der eines niedergelassenen Arztes unterscheidet. Die Rürup-Rente bietet dennoch für beide Beschäftigungsformen attraktive Möglichkeiten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Palliativmediziner mit Zusatzweiterbildung sind in der Regel Mitglieder im ärztlichen Versorgungswerk und können Rürup-Rentenbeiträge zusätzlich als Sonderausgaben geltend machen.
  • Angestellte Palliativmediziner können Rürup-Beiträge bis zum gesetzlichen Höchstbeitrag (2025: 29.344 Euro für Alleinstehende) als Sonderausgaben abziehen, was bei hohem Grenzsteuersatz erhebliche Steuerersparnisse bringt.
  • Die lebenslange garantierte Rente aus einem Rürup-Vertrag kann die Versorgungswerks-Rente sinnvoll ergänzen.

Rürup-Rente speziell für Palliativmediziner

Palliativmedizin ist eine Zusatzweiterbildung, keine eigenständige Facharztbezeichnung. Die meisten Palliativmediziner sind primär Internisten, Anästhesisten oder Allgemeinmediziner und befinden sich in einem Anstellungsverhältnis in Klinik, Hospiz oder SAPV-Team (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung). Ihr Einkommensniveau liegt mit 70.000 bis 120.000 Euro Jahresgehalt typischerweise unter dem niedergelassener Fachärzte, aber über dem allgemeinen Bevölkerungsdurchschnitt. Der Grenzsteuersatz liegt damit in der Regel bei 42 Prozent.

Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent bedeutet ein Rürup-Beitrag von 12.000 Euro pro Jahr eine unmittelbare Steuerersparnis von rund 5.000 Euro im Jahr der Einzahlung. Über zwanzig Jahre summiert sich dieser Steuereffekt auf 100.000 Euro, selbst wenn keine Rendite berücksichtigt wird. Zusätzlich wächst das angesparte Kapital steuerfrei an und wird erst bei Rentenbeginn mit dem dann geltenden Einkommensteuer-Satz besteuert, der in der Regel niedriger ist als während der Berufsphase.

Worauf Palliativmediziner besonders achten sollten

Die psychische Belastung in der Palliativmedizin ist erheblich und erhöht das Risiko für Burnout, Depression und Berufsunfähigkeit. Ärzteversichert empfiehlt, die Rürup-Rente mit einer BU-Zusatzversicherung zu kombinieren, falls der gewählte Tarif dies ermöglicht. Eine eigenständige BU-Versicherung sollte jedoch zusätzlich und unabhängig vom Rürup-Vertrag abgeschlossen werden, um volle Flexibilität im Leistungsfall zu behalten. Bei der Produktauswahl für die Rürup-Rente sollte auf transparente Kostenstrukturen und auf fondsgebundene Varianten mit ausreichend langer Ansparphase geachtet werden.

Typische Fehler bei Palliativmedizinern

Ein häufiger Fehler ist die Unterschätzung der Versorgungslücke. Palliativmediziner, die ausschließlich auf die Versorgungswerks-Rente vertrauen, stellen oft erst bei der konkreten Hochrechnung fest, dass die erwartete Rente deutlich unter dem angestrebten Ruhestandseinkommen liegt. Ein weiterer Fehler ist die fehlende Flexibilitätsplanung: Rürup-Verträge sind nicht beleihbar und nicht kündbar; wer im Ruhestand auf das angesparte Kapital in einem Einmalbetrag angewiesen ist, kann diese Anforderung mit einem Rürup-Vertrag nicht erfüllen. Die Rürup-Rente sollte deshalb immer Teil eines diversifizierten Altersvorsorgeportfolios sein.

Fazit

Die Rürup-Rente ist für Palliativmediziner ein steuerlich attraktives Instrument zur Schließung der Versorgungslücke, das früh und konsequent genutzt werden sollte. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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