Zahnärzte gehören zu den Selbstständigen, für die die Rürup-Rente (Basisrente) besonders attraktiv ist. Als Pflichtmitglieder eines zahnärztlichen Versorgungswerks sind sie zwar im Alter grundversorgt, doch die Beitragshöhen der Versorgungswerke reichen für den Lebensstandard eines gut verdienenden Praxisinhabers oft nicht aus. Die Rürup-Rente bietet als staatlich gefördertes Instrument eine steuerlich effiziente Ergänzung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zahnärzte können 2025 bis zu 29.344 Euro (Verheiratete bis zu 58.688 Euro) als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen; der abzugsfähige Prozentsatz liegt bei 100 Prozent.
  • Beiträge zur Rürup-Rente sind nicht pfändbar, insolvenzfest und gehen direkt in den steuerlichen Sonderausgabenabzug ein.
  • Im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung sind Rürup-Leistungen im Rentenalter nachgelagert zu versteuern, was jedoch bei sinkendem Steuersatz im Ruhestand vorteilhaft ist.

Rürup-Rente speziell für Zahnärzte

Zahnärzte mit einem Praxisgewinn von 150.000 Euro pro Jahr zahlen auf den letzten Euro ihres Einkommens einen Grenzsteuersatz von ca. 45 Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag). Jeder Euro, der in die Rürup-Rente fließt, reduziert die Steuerlast um diesen Satz. Bei einem Jahresbeitrag von 20.000 Euro entsteht so eine Steuerersparnis von etwa 9.000 Euro, effektiv kostet die Einzahlung also nur 11.000 Euro netto. Über eine Ansparphase von 25 Jahren summiert sich dieser Effekt erheblich.

Das Versorgungswerk der Zahnärzte (KZVB in Bayern, Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin etc.) sichert eine Grundrente, die jedoch stark von den eingezahlten Beiträgen und dem Renteneintrittsjahr abhängt. Da viele Zahnärzte in den Aufbaujahren der Praxis (Alter 30 bis 45) nicht maximal in das Versorgungswerk einzahlen können, empfiehlt sich die Rürup-Rente als ergänzendes Langzeitinstrument. Flexible Tarife erlauben Beitragsunterbrechungen in umsatzschwachen Jahren ohne Verlust des Versicherungsschutzes.

Worauf Zahnärzte besonders achten sollten

Zahnärzte sollten darauf achten, dass Rürup-Tarife mit garantierten Renten und fondsgebundenen Varianten kombiniert werden können. In Zeiten niedriger Zinsen bieten Indexfonds-Policen deutlich höhere Renditechancen als klassische Garantieprodukte. Ärzteversichert hilft dabei, Tarife verschiedener Anbieter zu vergleichen und das optimale Verhältnis zwischen Beitragsflexibilität, Rentengarantie und Renditechance zu finden.

Zu beachten ist außerdem, dass die Rürup-Rente nicht vererbbar, nicht beleihbar und nicht kapitalisierbar ist. Für Zahnärzte, die liquide Mittel für Praxisinvestitionen vorhalten müssen, ist dies ein Nachteil gegenüber anderen Anlageformen. Die Kombination mit einem ETF-Sparplan für flexibles Vermögen ist deshalb sinnvoll.

Typische Fehler bei Zahnärzten

Viele Zahnärzte unterschätzen, wie stark der tatsächliche Versorgungsbedarf im Ruhestand von der Versorgungswerksrente abweicht. Eine Rentenanalyse sollte mindestens alle fünf Jahre aktualisiert werden. Außerdem werden Beiträge häufig zu spät erhöht: Je früher hohe Beiträge eingezahlt werden, desto größer der Zinseszinseffekt im Fondsguthaben. Schließlich wird die steueroptimale Splitting-Strategie (Vorauszahlungen vor dem 31.12. für das laufende Steuerjahr) oft nicht genutzt.

Fazit

Die Rürup-Rente ist für Zahnärzte ein steuerlich hochwirksames Instrument zur Altersvorsorge, das gezielt mit dem Versorgungswerk kombiniert werden sollte. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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