Allgemeinmediziner sind die größte Zielgruppe für hausarztzentrierte Versorgungsverträge (HzV) nach § 73b SGB V. Diese Selektivverträge bieten Hausärzten außerbudgetäre Vergütungen für eine erweiterte Versorgung eingeschriebener Patienten und können das Praxishonorarniveau deutlich verbessern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Hausarztvertrag als Hauptinstrument: Der HzV-Vertrag nach § 73b SGB V ist für Allgemeinmediziner das wichtigste selektivvertragliche Instrument und in vielen Bundesländern flächendeckend verfügbar.
  • Außerbudgetäre Vergütung für mehr Leistung: HzV-Ärzte erhalten je nach KK-Vertrag 15 bis 35 EUR pro eingeschriebenem Versicherten und Quartal zusätzlich; bei 800 eingeschriebenen Patienten ergibt das 12.000 bis 28.000 EUR jährlich.
  • Dokumentationspflichten erfüllen: HzV-Verträge verlangen eine strukturiertere Dokumentation als die Regelversorgung; Software-Integration und Workflow-Anpassungen sind notwendig.

Selektivverträge speziell für Allgemeinmediziner

Die hausarztzentrierte Versorgung ist der zentrale Selektivvertrag für Allgemeinmediziner. Krankenkassen wie AOK, BARMER oder TK schließen separate HzV-Verträge mit Ärztenetzen und hausärztlichen Verbänden; die Konditionen variieren erheblich. In Bayern ist der HzV-Vertrag der AOK besonders weit verbreitet; über eine Million Versicherte sind eingeschrieben, und die Hausärzte erhalten außerbudgetäre Pauschalen, die das Gesamthonorar um 10 bis 20 Prozent erhöhen können.

Allgemeinmediziner sollten die für ihren KV-Bereich und ihre Kassenstruktur relevanten HzV-Verträge kennen und aktiv Patienten für die Einschreibung werben. Der Verwaltungsaufwand für HzV ist real, aber überschaubar; die meisten Praxissoftware-Systeme unterstützen die HzV-Dokumentation inzwischen vollständig.

Worauf Allgemeinmediziner besonders achten sollten

Allgemeinmediziner sollten vor dem Beitritt zu einem HzV-Vertrag die Kündbarkeit, die Mindesteinschreibequote und die Sanktionsregelungen prüfen. Manche Verträge sehen finanzielle Abzüge vor, wenn bestimmte Qualitätsindikatoren nicht erreicht werden; eine realistische Einschätzung der eigenen Praxisstruktur ist vor der Unterzeichnung notwendig.

Ärzteversichert empfiehlt, die rechtliche Prüfung eines HzV-Vertrags durch einen auf Vertragsarztrecht spezialisierten Anwalt durchführen zu lassen, bevor die Unterschrift erfolgt. HzV-Verträge sind komplexe Rechtsdokumente mit Laufzeiten von mehreren Jahren; ein frühes Erkennen nachteiliger Klauseln schützt vor langfristigen Bindungen.

Typische Fehler bei Allgemeinmedizinern

Ein häufiger Fehler ist die Unterschätzung des zusätzlichen Dokumentationsaufwands. HzV-Ärzte müssen strukturierte Diagnosecodes, Medikationspläne und Koordinationsleistungen dokumentieren; wer dies unterschätzt, erlebt in der Praxis erheblichen Mehraufwand.

Ein weiterer Fehler ist das Vergessen der jährlichen Abrechnung der HzV-Pauschalen. Einige Zusatzvergütungen im HzV-System müssen aktiv beantragt oder im Abrechnungssystem eingetragen werden; automatische Abrechnung ist nicht immer Standard.

Fazit

Selektivverträge, insbesondere der HzV-Vertrag, sind für Allgemeinmediziner eine der effektivsten Möglichkeiten, außerbudgetäre Honorare zu erzielen und die Patientenbindung zu stärken. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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