Anästhesisten haben im selektivvertraglichen Bereich eine Nischenfunktion: Direkte Selektivverträge mit Krankenkassen als Anästhesist sind selten, häufiger sind Kooperationsverträge mit ambulanten Operationszentren oder Selektivverträge über das AOZ als Teil eines integrierten Versorgungsnetzwerks.
Das Wichtigste in Kürze
- Anästhesieleistungen meist im Bündel mit chirurgischen Selektivverträgen: Krankenkassen vertrauen Anästhesieleistungen oft als Teil eines integrierten OP-Vertrags ab; der Anästhesist ist dann Teil des Vergütungspakets.
- Schmerztherapie als eigenständiger Selektivvertragsbereich: Anästhesisten mit Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie können direkte Verträge mit Kassen für multimodale Schmerztherapie abschließen.
- Vergütungsverhandlung mit OP-Zentren: Die Vergütung pro Narkose in ambulanten OP-Zentren ist oft Verhandlungssache; wissen über übliche Marktpreise schützt vor ungünstigen Konditionen.
Selektivverträge speziell für Anästhesisten
Anästhesisten in der ambulanten Schmerztherapie können an Selektivverträgen für multimodale Schmerztherapie-Programme teilnehmen. Diese Programme werden von Kassen wie AOK und BARMER in ausgewählten Regionen angeboten und vergüten interdisziplinäre Teams aus Anästhesisten, Psychologen und Physiotherapeuten. Die Vergütung liegt bei 1.500 bis 3.000 EUR pro behandeltem Patient über einen 4- bis 8-wöchigen Programmzeitraum.
Ambulante Operationszentren, die Selektivverträge mit Krankenkassen für elektive Eingriffe halten, brauchen zuverlässige Anästhesiepartner. Wer als Anästhesist langfristige Kooperationsverträge mit solchen Zentren abschließt, sichert ein stabiles Auftragsvolumen. Typische Narkosehonorare im ambulanten Bereich liegen zwischen 200 und 800 EUR pro Narkose, je nach Komplexität und Dauer.
Worauf Anästhesisten besonders achten sollten
Anästhesisten sollten Kooperationsverträge mit AOZ auf Exklusivität und Mindestabnahme prüfen. Ein Vertrag, der Exklusivität für ein bestimmtes AOZ fordert, ohne eine Mindest-OP-Anzahl zuzusichern, schränkt die Flexibilität ein, ohne eine Einkommensgarantie zu bieten.
Ärzteversichert empfiehlt, bei Kooperationsverträgen mit Anästhesieleistungen im ambulanten Setting die Berufshaftpflicht explizit auf dieses Tätigkeitsfeld zu überprüfen. Der Narkoseunfall im ambulanten Setting hat andere Präventionsvoraussetzungen als in der Klinik; die Deckungssumme muss diese Risiken einschließen.
Typische Fehler bei Anästhesisten
Ein häufiger Fehler ist die fehlende Absicherung der Narkosedokumentation in ambulanten Settings. Im Klinikbetrieb übernimmt das Krankenhaus die Archivierung; im ambulanten Setting muss der Anästhesist selbst sicherstellen, dass Narkoseprotokolle vollständig und dauerhaft gespeichert sind.
Ein weiterer Fehler ist das Unterschätzen der Bedeutung von Qualitätszertifizierungen für den Zugang zu bestimmten Selektivverträgen. Manche Kassen vergeben Schmerztherapie-Verträge nur an zertifizierte Schmerztherapeuten; wer die entsprechende Zertifizierung nicht hat, ist von diesen Programmen ausgeschlossen.
Fazit
Selektivverträge für Anästhesisten sind komplex, aber attraktiv; besonders im Bereich der Schmerztherapie und ambulanter OP-Kooperationen bieten sie stabile Einnahmen jenseits der klassischen Kassenabrechnung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GKV-Spitzenverband – Selektivverträge Schmerztherapie
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Spezielle Schmerztherapie
- Bundesärztekammer – Anästhesiologie und Schmerzmedizin
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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