Augenärzte haben im Bereich Selektivverträge besondere Chancen: Diabetische Retinopathie-Screening-Programme, AMD-Behandlung (altersbedingte Makuladegeneration) und intravitreale Injektionen sind Bereiche, in denen Kassen strukturierte Versorgungsverträge anbieten, die über die Regelversorgung hinausgehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Diabetisches Retinopathie-Screening lukrativ: Programme zur strukturierten Netzhautuntersuchung bei Diabetikern werden von mehreren Kassen über Selektivverträge mit 30 bis 60 EUR pro Screening-Untersuchung vergütet.
- Intravitreale Injektionen als Kernleistung: Anti-VEGF-Injektionen bei AMD oder diabetischem Makulaödem werden nach EBM oder im Selektivvertrag vergütet; der Sachkostenanteil (Medikament) muss korrekt abgerechnet werden.
- Glaukom-Früherkennungsprogramme in Selektivverträgen: Einige Kassen bieten Früherkennungsprogramme für Glaukom als IGeL-ähnliche Selektivleistung an, die außerhalb der GKV-Regelversorgung vergütet wird.
Selektivverträge speziell für Augenärzte
Die intravitreale Injektion (IVOM) ist für viele Augenarztpraxen ein wirtschaftlicher Schwerpunkt. Eine Anti-VEGF-Injektion (Ranibizumab oder Aflibercept) hat einen Materialwert von 800 bis 1.500 EUR; die Vergütung nach EBM zuzüglich Sachkostenerstattung ergibt pro Eingriff 1.000 bis 1.800 EUR. Bei 10 bis 20 Injektionen wöchentlich summiert sich das auf Jahresumsätze von 500.000 bis 1.800.000 EUR allein für diese Leistung.
Für das diabetische Retinopathie-Screening gibt es in mehreren Bundesländern Selektivverträge, die Augenärzten für strukturierte Befundberichte an den überweisenden Diabetologen eine Zusatzvergütung zahlen. Die Teilnahme an solchen Programmen erfordert eine Digitalkamera mit retinalem Bildgebungsmodul (Kosten 8.000 bis 20.000 EUR) und eine zertifizierte Befundungssoftware.
Glaukom-Früherkennungsprogramme, die über Selektivverträge angeboten werden, zahlen 20 bis 40 EUR für eine vollständige Glaukomdiagnostik (Tonometrie, Gesichtsfeld, Papillenbeurteilung). Diese Leistungen sind effizienter zu erbringen als reguläre Kassenleistungen, weil der Ablauf standardisiert ist.
Worauf Augenärzte besonders achten sollten
Augenärzte sollten bei intravitrealen Injektionen die Hygienestandards und Dokumentationsanforderungen für Selektivverträge genau kennen. Viele Kassen-Programme für IVOM erfordern standardisierte Befundbögen, Fotodokumentation und Verlaufskontrollen; Abweichungen können zu Regressen führen.
Ärzteversichert empfiehlt Augenärzten, die IVOM-Leistungen erbringen, eine ausreichend hohe Deckungssumme in der Berufshaftpflicht. Komplikationen bei intravitrealen Injektionen (Endophthalmitis, Netzhautablösung) können zu erheblichen Schadensersatzansprüchen führen; eine Deckungssumme von mindestens 5 Millionen EUR ist bei regelmäßiger IVOM-Tätigkeit empfehlenswert.
Typische Fehler bei Augenärzten
Ein häufiger Fehler ist die unvollständige Sachkostenabrechnung bei IVOM. Wenn die Medikamentenkosten nicht korrekt an die Krankenkasse weitergegeben werden, trägt die Praxis diese Kosten selbst; das entspricht einem Verlust von 800 bis 1.500 EUR pro Injektion.
Ein weiterer Fehler ist das Fehlen einer klaren Patientenaufklärung über den Selektivvertrag. Patienten, die an einem Selektivvertragsprogramm teilnehmen, müssen darüber informiert werden; fehlende Aufklärung kann zur Unwirksamkeit der Einwilligung führen.
Fazit
Selektivverträge bieten Augenärzten insbesondere im Bereich intravitrealer Injektionen und diabetologischer Kooperation erhebliche Zusatzvergütungen, erfordern aber präzise Dokumentation und eine klar strukturierte Praxisorganisation. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft – Behandlungsstandards
- GKV-Spitzenverband – Selektivverträge Augenheilkunde
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – IVOM-Abrechnung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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