Dermatologen haben attraktive Möglichkeiten im Bereich der Selektivverträge: Allergologie, Psoriasis-Therapie und Melanom-Nachsorge sind Bereiche, in denen Krankenkassen strukturierte Versorgungsprogramme außerhalb der Regelversorgung anbieten. Wer diese Verträge kennt und nutzt, erschließt zusätzliche Einnahmequellen.
Das Wichtigste in Kürze
- Psoriasis-Selektivverträge mit hohen Vergütungen: Einige Kassen vergüten Biologika-Therapien bei Psoriasis im Rahmen von Selektivverträgen mit 300 bis 600 EUR pro Behandlungsquartal über die EBM-Vergütung hinaus.
- Allergologie-Verträge für SLIT und SCIT: Sublinguale und subkutane Immuntherapie werden in manchen Regionen über Selektivverträge vergütet; die Vergütung liegt über dem EBM-Niveau.
- Melanom-Nachsorge im Netzwerk: Onkologische Dermatologen können an Netzwerkverträgen für Melanom-Nachsorge teilnehmen und erhalten dort Vergütungen für strukturierte Nachsorgepläne.
Selektivverträge speziell für Dermatologen
Dermatologen mit Schwerpunkt Allergologie können an hausarztbasierten Selektivverträgen als spezialisierter Konsiliararzt teilnehmen. In diesen Modellen (z. B. AOK-HZV in Baden-Württemberg) erhalten Patienten bevorzugt Überweisungen zu teilnehmenden Spezialisten; die Vergütung für Konsultationen liegt 20 bis 40 Prozent über dem EBM-Niveau.
Für Biologika-Therapien bei schwerer Psoriasis bieten Kassen wie DAK, Techniker und BARMER in ausgewählten Regionen Selektivverträge, die eine umfassendere Begleitung der Patienten vergüten. Arzt und Patient erhalten dabei ein strukturiertes Programm mit festgelegten Kontrollterminen, Laborparametern und Remissionszielen. Die Vergütung pro Patient und Quartal liegt bei 150 bis 400 EUR zusätzlich zur normalen EBM-Abrechnung.
Dermatologische Praxen mit dokumentierten Behandlungsqualitäten (zertifizierte Psoriasis-Schule, Zertifikat der DDG) haben bessere Chancen auf Selektion bei Ausschreibungen. Diese Zertifizierungen kosten 500 bis 2.000 EUR einmalig und eröffnen Zugang zu mehreren Selektivvertragsprogrammen.
Worauf Dermatologen besonders achten sollten
Dermatologen sollten vor der Teilnahme an einem Selektivvertrag die Dokumentationsanforderungen prüfen. Viele Kassen-Programme erfordern strukturierte Verlaufsdokumentationen, Patientenbefragungen und Qualitätsreports; der administrative Aufwand kann 2 bis 4 Stunden wöchentlich betragen.
Ärzteversichert empfiehlt Dermatologen, bei Biologika-Therapien im Selektivvertrag die Haftpflichtabdeckung für schwere Nebenwirkungen zu prüfen. Systemische Biologika-Therapien haben seltene, aber schwere Nebenwirkungsprofile (Infektionen, maligne Erkrankungen); die Berufshaftpflicht muss diese Behandlungen explizit abdecken.
Typische Fehler bei Dermatologen
Ein häufiger Fehler ist die Teilnahme an zu vielen Selektivvertragsprogrammen ohne ausreichende Kapazität. Wenn die Praxis bereits ausgelastet ist und Selektivvertragspatienten bevorzugt behandelt werden sollen, entsteht ein Konflikt mit dem regulären Patientenstrom.
Ein weiterer Fehler ist das Vernachlässigen der Vertragskündigung bei unrentablen Programmen. Selektivverträge haben oft Laufzeiten von 2 bis 3 Jahren; wer feststellt, dass ein Programm mehr Aufwand als Ertrag bringt, muss fristgerecht kündigen.
Fazit
Selektivverträge bieten Dermatologen attraktive Vergütungszuschläge in spezialisierten Bereichen, erfordern aber eine kritische Bewertung des Aufwand-Ertrags-Verhältnisses vor der Teilnahme. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GKV-Spitzenverband – Selektivverträge in der Dermatologie
- Deutsche Dermatologische Gesellschaft – Psoriasis-Zertifizierung
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Selektivvertragsmodelle
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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