Selektivverträge bieten Kardiologen die Möglichkeit, außerhalb der regulären KV-Kollektivvereinbarung mit einzelnen Krankenkassen bessere Honorarkonditionen auszuhandeln. Im Bereich der Kardiologie sind sie besonders für die integrierte Herzinsuffizienz- und KHK-Versorgung relevant.

Das Wichtigste in Kürze

  • Selektivverträge nach §§ 73b, 140a SGB V ermöglichen bessere Honorare als im Regelversorgungsvertrag.
  • Kardiologische Indikationen wie Herzinsuffizienz und KHK sind bevorzugte Bereiche für hausarztzentrierte und fachärztliche Selektivverträge.
  • Die Teilnahme ist freiwillig, bindet aber an spezifische Qualitäts- und Dokumentationspflichten.

Selektivverträge speziell für Kardiologen

Die gesetzliche Krankenversicherung fördert seit Jahren die Weiterentwicklung der Versorgungsqualität durch Selektivverträge. Für Kardiologen sind vor allem Verträge zur strukturierten Herzinsuffizienz-Versorgung interessant: In diesen Modellen verpflichten sich Kardiologen, Patienten nach festgelegten Leitlinien zu behandeln, regelmäßige Kontrolltermine zu dokumentieren und mit Hausärzten zu kommunizieren. Im Gegenzug erhalten sie Zusatzhonorare, die die KV-Regelvergütung um 15 bis 40 Prozent übersteigen können.

Darüber hinaus gibt es fachärztliche Selektivverträge nach § 140a SGB V, in denen Kardiologen direkt mit einzelnen Kassen zusammenarbeiten und vereinbaren, welche Leistungen unter welchen Bedingungen erbracht werden. Diese Verträge bieten besonders für spezialisierte Leistungen wie remote-Monitoring von Herzschrittmachern oder strukturierte Nachsorge nach Herzinfarkt wirtschaftliche Vorteile.

Worauf Kardiologen besonders achten sollten

Selektivverträge bringen dokumentarische Mehrpflichten mit sich: Qualitätsberichte, Fallzahldokumentation und regelmäßige Audits sind typische Anforderungen. Vor Vertragsabschluss sollte geprüft werden, ob der administrative Aufwand durch das Zusatzhonorar wirtschaftlich gerechtfertigt ist. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht auf Deckung der im Selektivvertrag vereinbarten Leistungen zu prüfen, da abweichende Leistungsprofile unter Umständen nicht durch den Standardschutz abgedeckt sind.

Typische Fehler bei Kardiologen

Ein verbreiteter Fehler ist der Abschluss eines Selektivvertrags ohne genaue Analyse des Patientenstamms: Wer nur wenige Patienten der vertragsschließenden Kasse betreut, erzielt keine nennenswerten Zusatzeinnahmen. Auch das Unterschätzen des Dokumentationsaufwands führt dazu, dass Abschlüsse nachträglich als unrentabel bewertet werden.

Fazit

Selektivverträge können für Kardiologen eine interessante Einnahmesteigerung darstellen, setzen aber eine sorgfältige Kalkulation und Bereitschaft zur strukturierten Versorgungsdokumentation voraus. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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