Notfallmediziner, die überwiegend im Rettungsdienst oder in interdisziplinären Notaufnahmen tätig sind, haben begrenzte Möglichkeiten zur Teilnahme an klassischen Selektivverträgen im ambulanten GKV-Bereich. Dennoch gibt es spezifische Vertragsmodelle, die für die notfallmedizinische Versorgung relevant sind und die Vergütung verbessern können.
Das Wichtigste in Kürze
- Notärzte im Rettungsdienst sind in der Regel nicht über KV-Selektivverträge, sondern über landesrechtliche Rettungsdienstgesetze und Vergütungsvereinbarungen mit den Kassen eingebunden.
- Notaufnahme-Ärzte in Kliniken können von Selektivverträgen zur integrierten Notfallversorgung nach § 140a SGB V profitieren, wenn ihr Krankenhaus als integriertes Notfallzentrum (INZ) anerkannt ist.
- Niedergelassene Ärzte mit Zusatzweiterbildung Notfallmedizin können an KV-Bereitschaftsdienstverträgen teilnehmen, die eigenständige Vergütungskomponenten enthalten.
Selektivverträge speziell für Notfallmediziner
Die Notfallmedizin ist strukturell von anderen ambulanten Fachrichtungen getrennt, weil ein großer Teil der Notfallversorgung im stationären oder prästationären Bereich stattfindet. Für Notärzte im Rettungsdienst gelten länderspezifische Vergütungstarife, die zwischen Kommunen, Hilfsorganisationen und Krankenkassen ausgehandelt werden. Diese Vergütungsstrukturen sind keine klassischen Selektivverträge nach SGB V, aber sie folgen ähnlichen Verhandlungslogiken.
Mit der Reform der Notfallversorgung, die auf Basis der Gutachten des Sachverständigenrats schrittweise umgesetzt wird, entstehen integrierte Notfallzentren (INZ) als Kooperationsmodell zwischen Kliniken und Kassenärztlichen Vereinigungen. Notfallmediziner, die in solchen INZ tätig sind, können von extrabudgetären Vergütungskomponenten profitieren, die im Rahmen von Sonderverträgen nach § 140a SGB V ausgestaltet werden. Die konkreten Vergütungshöhen variieren stark je nach Region und Vertragsmodell, liegen aber in der Regel 15 bis 30 Prozent über der kollektivvertraglichen Basis.
Worauf Notfallmediziner besonders achten sollten
Notfallmediziner in der Klinik sollten prüfen, ob ihr Arbeitgeber an einem INZ-Modell beteiligt ist und ob dies Auswirkungen auf die eigene Vergütung hat. In einigen Modellen partizipieren angestellte Notfallmediziner über leistungsbezogene Bonuskomponenten an den Mehrerlösen. Ärzteversichert empfiehlt, in dieser ohnehin stark beruflich belastenden Fachrichtung frühzeitig auch die Absicherung bei Berufsunfähigkeit und die Altersvorsorge zu planen: Die körperliche und psychische Belastung im Notarztdienst erhöht das BU-Risiko im Vergleich zu nicht-operativen Fachrichtungen messbar.
Typische Fehler bei Notfallmedizinern
Ein häufiger Fehler ist die Vernachlässigung der Dokumentation im Rettungsdienst aus abrechnungsrechtlicher Sicht. Lückenhafte Einsatzprotokolle können bei Prüfungen zu Rückforderungen durch Krankenkassen führen. Ein weiterer Fehler ist das fehlende Wissen über die eigenen Vergütungsansprüche: Viele Notärzte kennen die genauen Konditionen ihrer Vergütungsvereinbarung nicht und wissen nicht, ob sie für bestimmte Einsatzkategorien untervergütet werden.
Fazit
Selektivverträge im engeren Sinne sind für Notfallmediziner weniger relevant als für ambulante Fachärzte; umso wichtiger ist das Wissen über rettungsdienstliche Vergütungsstrukturen und neue Modelle der integrierten Notfallversorgung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GKV-Spitzenverband
- Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesministerium für Gesundheit – Notfallversorgung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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