Onkologen haben besondere Möglichkeiten, über Selektivverträge ihre Vergütung zu erhöhen und die Qualität der Krebsversorgung zu verbessern. Vor allem Verträge im Rahmen von Tumorzentren, Integrierten Versorgungsnetzen und Disease-Management-Programmen bieten Onkologen attraktive Zusatzvergütungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Onkologische Selektivverträge nach § 140a SGB V und § 73c SGB V ermöglichen Direktvergütungen von Krankenkassen außerhalb des regulären EBM-Budgets.
  • Tumorzentrumsverträge für Brust-, Darm- und Lungenkrebszentren beinhalten oft Vergütungspauschalen für Tumorkonferenzen und Nachsorge-Koordination.
  • Die Teilnahme an onkologischen Qualitätssicherungsmaßnahmen ist häufig Voraussetzung für den Vertragsabschluss.

Selektivverträge speziell für Onkologen

Onkologen in Schwerpunktpraxen sind häufig an zertifizierten onkologischen Zentren beteiligt (Brustzentrum, Darmzentrum, Prostatakarzinomzentrum nach DKG-Kriterien). Diese Zentrumsstrukturen bieten die Basis für Selektivverträge mit einzelnen Kassen oder Kassen-Kollektiven, da sie die geforderten Qualitätsstandards und interdisziplinären Teamstrukturen belegen. Die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) ist eine wichtige Referenzinstanz für die Zertifizierungsstandards.

Daneben gibt es onkologische Selektivverträge für spezifische Tumorentitäten: So bieten manche Kassen für die Behandlung von Patienten mit metastasiertem Kolorektalkarzinom, Lungenkarzinom oder Mammakarzinom besondere Vergütungsmodelle, die neben der Chemotherapieabrechnung auch Koordinationsleistungen und Nebenwirkungsmanagement berücksichtigen. Die Vergütung liegt typischerweise 10 bis 30 % über dem regulären EBM-Niveau.

Worauf Onkologen besonders achten sollten

Onkologen sollten vor Unterzeichnung eines Selektivvertrags die Dokumentations- und Qualitätsanforderungen sorgfältig lesen und prüfen, ob das eigene Praxisteam diese erfüllen kann. Ärzteversichert empfiehlt, im Rahmen von Selektivvertragsverhandlungen auch die Haftungsfragen zu klären: Wer haftet, wenn eine Tumorkonferenz-Entscheidung zu einem schlechten Behandlungsergebnis führt? Eine klare Haftpflichtregelung im Vertrag schützt alle beteiligten Ärzte.

Typische Fehler bei Onkologen

Ein häufiger Fehler ist das Unterschätzen des Administrationsaufwands für Selektivvertragsabrechnung und Qualitätsdokumentation. Außerdem wird die Kündbarkeit von Selektivverträgen manchmal nicht ausreichend geprüft: Langfristige Verträge ohne Sonderkündigungsrecht können bei veränderter Praxissituation zum Problem werden.

Fazit

Selektivverträge eröffnen Onkologen erhebliche wirtschaftliche Chancen und ermöglichen eine intensivere Patientenversorgung jenseits der Budgetgrenzen des EBM. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

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