Orthopäden gehören zu den Fachgruppen, die am stärksten von Selektivverträgen profitieren können. Hausarzt-, Facharzt- und integrierte Versorgungsverträge bieten orthopädischen Praxen die Möglichkeit, außerbudgetäre Vergütungen für klar definierte Versorgungsleistungen zu erzielen und gleichzeitig die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Integrierte Versorgung für Endoprothetik: Selektivverträge zur Knie- und Hüftendoprothetik bieten Orthopäden außerbudgetäre Vergütungen, die die kollektivvertraglichen EBM-Honorare deutlich übersteigen können.
  • Hausarzt- und Facharztverträge: Orthopäden in bestimmten KV-Regionen können an Facharzt-Selektivverträgen teilnehmen, die für eine definierte Leistungsmenge eine feste Vergütung sichern.
  • Teilnahmebedingungen sorgfältig prüfen: Selektivverträge binden Orthopäden an bestimmte Behandlungspfade und Dokumentationspflichten; nicht jeder Vertrag ist für jede Praxis wirtschaftlich sinnvoll.

Selektivverträge speziell für Orthopäden

Die orthopädische Versorgung ist ein bevorzugter Bereich für selektivvertragliche Regelungen, insbesondere in der Endoprothetik und Schmerztherapie. Krankenkassen schließen mit orthopädischen Praxen und Kliniken Verträge zur Integrierten Versorgung ab, in denen der gesamte Behandlungsweg von Diagnose über Operation bis zur Reha geregelt ist. Vergütungen pro Fall liegen je nach Vertrag zwischen 3.000 und 8.000 EUR, was erheblich über den EBM-Tarifen liegt.

Für Orthopäden ohne operative Ausrichtung bieten Selektivverträge zur konservativen Orthopädie interessante Alternativen: Physiotherapiekoordination, multimodale Schmerztherapie und Disease-Management-Programme für Arthrosepatienten werden häufig über gesonderte Verträge vergütet. Der administrative Aufwand ist höher als in der Regelversorgung, aber die außerbudgetären Vergütungen können das Praxisergebnis um 10 bis 25 Prozent verbessern.

Worauf Orthopäden besonders achten sollten

Orthopäden sollten vor der Unterzeichnung eines Selektivvertrags eine wirtschaftliche Analyse durchführen: Welche Patientenanzahl muss über den Vertrag behandelt werden, damit der administrative Mehraufwand durch die höhere Vergütung kompensiert wird? Selektivverträge mit zu niedrigem Patientenvolumen führen zu Mehrarbeit ohne proportionale Mehrvergütung.

Ärzteversichert empfiehlt orthopädischen Praxen, die an Selektivverträgen mit operativen Leistungen teilnehmen, ihre Berufshaftpflichtversicherung auf ausreichende Deckung zu prüfen. Operationen im Rahmen eines Selektivvertrags sind versicherungsrechtlich nicht anders zu behandeln als andere Eingriffe; die Deckungssumme muss jedoch für das jeweilige Leistungsspektrum ausreichend sein.

Typische Fehler bei Orthopäden

Ein häufiger Fehler ist die Unterschätzung der Dokumentationsanforderungen. Selektivverträge verlangen häufig standardisierte Dokumentation mittels Scores (WOMAC, KOOS, etc.) und Ergebnisdokumentation. Wer diese Anforderungen unterschätzt, riskiert Nachforderungen durch die Krankenkasse oder Vertragsverstöße.

Ein weiterer Fehler ist die fehlende Kündbarkeit im Vertrag. Selektivverträge binden oft für 1 bis 3 Jahre; wer merkt, dass der Vertrag wirtschaftlich nachteilig ist, kann nicht sofort aussteigen. Eine sorgfältige Prüfung der Laufzeit- und Kündigungsklauseln vor Unterzeichnung ist unerlässlich.

Fazit

Selektivverträge bieten Orthopäden erhebliche Chancen auf außerbudgetäre Vergütungen, erfordern aber sorgfältige Vorbereitung, wirtschaftliche Analyse und ausreichenden Versicherungsschutz. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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