Pathologen sind im Regelversorgungssystem der kassenärztlichen Versorgung besonders positioniert: Ihre Leistungen werden überwiegend als Auftragsleistungen für andere Fachärzte erbracht, nicht in einer direkten Arzt-Patient-Beziehung. Selektivverträge mit Krankenkassen bieten Pathologen die Möglichkeit, außerhalb der EBM-Regelleistungen mit verbesserten Vergütungen für spezifische diagnostische Programme zu kooperieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Hautkrebsscreening und Darmkrebsfrüherkennung: Pathologen sind zentrale Partner in Selektivverträgen für das organisierte Hautkrebsscreening (Melanom-Früherkennung) und das Darmkrebsfrüherkennungsprogramm; die Vergütung der histologischen Untersuchung ist in diesen Verträgen oft besser als im EBM.
- Onkologische Versorgungsnetze: In integrierten Versorgungsverträgen mit onkologischen Schwerpunktzentren können Pathologen als Vertragspartner für Tumorboard-Teilnahme und molekularpathologische Zusatzdiagnostik besser vergütet werden als im Kollektivvertrag.
- Direktverträge mit Krankenhäusern: Niedergelassene Pathologen schließen häufig Direktverträge mit Krankenhäusern ohne KV-Beteiligung ab; diese fallen nicht unter SGB-V-Selektivverträge, bieten aber ähnliche wirtschaftliche Vorteile.
Selektivverträge speziell für Pathologen
Die klassischen SGB-V-Selektivverträge nach § 73b (Hausarztzentrierte Versorgung) oder § 140a (Integrierte Versorgung) sind für Pathologen weniger relevant als für hausärztliche Fachrichtungen. Für Pathologen interessant sind stattdessen die Disease-Management-Programme (DMP) für Kolorektalkarzinom und Mammakarzinom, in deren Rahmen die histologische Diagnostik und die Biomarkeranalyse (HER2, EGFR, PD-L1) mit verbesserten Vergütungen abgerechnet werden können.
Konkret: Im DMP Mammakarzinom werden immunhistochemische Zusatzuntersuchungen (Östrogenrezeptor, Progesteronrezeptor, Ki-67) über separate Selektivvertragsziffern vergütet; die Vergütung liegt bei 40 bis 80 EUR je Zusatzuntersuchung und damit deutlich über den EBM-Leistungen der GOÄ-analogen Berechnung. Ein pathologisches Institut, das für drei Brustzentren das histologische Referenzlabor ist und monatlich 200 Mammadiagnostiken mit Biomarkeranalytik durchführt, kann über Selektivverträge einen Mehrumsatz von 8.000 bis 15.000 EUR monatlich erzielen.
Worauf Pathologen besonders achten sollten
Pathologen sollten bei der Beteiligung an Selektivverträgen die Qualitätssicherungsanforderungen der DMP-Programme genau prüfen: Tumorkonferenzteilnahme, Mindestfallzahlen, Ringversuche und externe Qualitätssicherung sind verpflichtend und verursachen laufende Kosten. Außerdem ist die Exklusivitätsfrage zu klären: Kann ein Pathologisches Institut gleichzeitig Vertragspartner mehrerer konkurrierender Versorgungsverträge mit verschiedenen Krankenkassen sein? Ärzteversichert empfiehlt Pathologen, vor dem Abschluss von Selektivverträgen die Haftungsabgrenzung zu prüfen: Wenn das Institut als einziger histologischer Partner eines Zentrums ausfällt, kann eine Betriebsunterbrechungsversicherung den Einnahmeausfall abfedern.
Typische Fehler bei Pathologen
Ein häufiger Fehler ist das Unterschätzen der Dokumentations- und Berichtsanforderungen in Selektivverträgen: DMP-Programme erfordern standardisierte Befundberichte, Tumorboarddokumentation und Qualitätsindikatoren, die erheblichen administrativen Aufwand verursachen. Zweiter Fehler: zu niedrige Verhandlung der Vergütungssätze. Pathologen haben oft wenig Erfahrung mit Vertragsverhandlungen gegenüber Krankenkassen; ein auf Vertragsarztrecht spezialisierter Anwalt oder ein Fachverbandsvertreter (Bundesverband Deutscher Pathologen) sollte die Erstverhandlung begleiten. Drittens vergessen manche Pathologen die jährliche Anpassung der Vergütungssätze an die allgemeine Kostenentwicklung; ohne Indexierungsklausel sinkt der Realwert der Selektivvertragsvergütung.
Fazit
Selektivverträge bieten Pathologen vor allem im Bereich der onkologischen Diagnostik und der Disease-Management-Programme wirtschaftlich attraktive Möglichkeiten jenseits der EBM-Regelleistungen, erfordern aber eine sorgfältige Vertragsgestaltung und laufende Qualitätssicherung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Selektivverträge und DMP
- Bundesverband Deutscher Pathologen
- Bundesministerium für Gesundheit – Disease-Management-Programme
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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