Die psychiatrische Versorgung in Deutschland ist strukturell unterfinanziert; Selektivverträge nach §§ 73b und 140a SGB V bieten Psychiatern die Möglichkeit, ihre Leistungen außerhalb der engen KV-Honorarsystematik besser zu vergüten. Angesichts von Wartezeiten von 6 bis 12 Monaten auf einen Kassenpsychiatrieraum sind Selektivverträge auch für Patienten attraktiv, weil sie schnellere Versorgungswege eröffnen.
Das Wichtigste in Kürze
- Bessere Honorierung psychotherapeutisch-psychiatrischer Leistungen: Selektivverträge bieten Psychiatern häufig 20 bis 40 Prozent höhere Vergütungen als das Kollektivvertragsniveau der KV-Abrechnung.
- Strukturierte Behandlungsprogramme: Viele Selektivverträge basieren auf evidenzbasierten Behandlungspfaden (z. B. für Depression, Schizophrenie, ADHS bei Erwachsenen), die die Qualität sichern und gleichzeitig die Dokumentation vereinfachen.
- Gesprächszeiten: In der psychiatrischen Selektivversorgung können Gesprächszeiten von 50 Minuten je Sitzung vergütet werden, die im GKV-Kollektivvertrag so nicht abbildbar sind.
Selektivverträge speziell für Psychiater
Psychiater haben im Kollektivvertrag eine der ungünstigsten Vergütungsstrukturen unter den Fachärzten: Die psychiatrische Grundpauschale liegt bei rund 47 EUR je Behandlungsfall im Quartal, zuzüglich zeitgebundener Zuschläge für psychiatrische Gesprächsleistungen. Bei einer Fallobergrenze von rund 600 bis 800 Scheinen pro Quartal und einer durchschnittlichen Gesprächszeit von 30 Minuten je Patient ergibt sich ein rechnerischer Stundensatz von 30 bis 60 EUR, was weit unter dem therapeutischen Marktstandard liegt.
Selektivverträge schaffen hier Abhilfe: Einige Krankenkassen (z. B. TK, DAK, AOK Bayern) bieten Psychiatern integriertepsychiatrische Versorgungsverträge an, in denen Sitzungen mit 80 bis 120 EUR vergütet werden. Voraussetzung ist häufig eine Zertifizierung in einem definierten Therapieverfahren (z. B. kognitive Verhaltenstherapie, Systemische Therapie) sowie die Bereitschaft, Behandlungspfaddokumentation digital zu übermitteln. Für Psychiater mit 15 bis 20 Selektivvertragspatienten pro Woche kann dies den Quartalsumsatz um 15.000 bis 25.000 EUR steigern.
Worauf Psychiater besonders achten sollten
Psychiater sollten vor Vertragsabschluss prüfen, ob die Datenschutzanforderungen der Selektivvertrags-Dokumentation mit ihrer Praxissoftware kompatibel sind; psychiatrische Patientendaten genießen besonderen Schutz nach § 203 StGB und der DSGVO. Außerdem sollte die Haftungssituation klar sein: Psychiater haften im Selektivvertrag nicht nur nach Kassenarztrecht, sondern auch nach den vertraglichen Qualitätsstandards des Selektivvertrags. Ärzteversichert empfiehlt, vor Vertragsunterzeichnung die Berufshaftpflicht auf ihre Reichweite bei Selektivvertragstätigkeit prüfen zu lassen.
Typische Fehler bei Psychiatern
Ein häufiger Fehler ist das Unterschätzen des administrativen Mehraufwands: Selektivverträge verlangen detaillierte Verlaufsdokumentation, die über den KV-Standard hinausgeht; ohne entsprechende Softwareunterstützung frisst der Aufwand den Honorarvorteil teils wieder auf. Zweiter Fehler: zu wenige parallel laufende Verträge. Psychiater, die nur einen Selektivvertrag haben, geraten in Abhängigkeit von einer Kasse, die den Vertrag kündigen kann. Drittens vernachlässigen manche Psychiater die Kündigungsfristen: Selektivverträge haben oft 12-monatige Kündigungsfristen, was Planungssicherheit erfordert.
Fazit
Selektivverträge sind für Psychiater ein wirksames Instrument zur Einkommenssteigerung und zur Verbesserung der Patientenversorgung, verlangen aber eine sorgfältige Prüfung der vertraglichen Anforderungen und der haftungsrechtlichen Konsequenzen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Selektivverträge
- GKV-Spitzenverband – Selektivversorgung
- Bundesgesundheitsministerium – Psychiatriereform
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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